Baugenehmigung
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Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlage
- § 60 ff. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Erforderliche Unterlagen
Die Bearbeitung der Bauanträge erfolgt beim Kreis Steinfurt vollständig über das bauportal.nrw .
Den Erhebungsbogen für Baugenehmigungen können Sie online ausfüllen und anschließend ausdrucken.
Die erforderlichen Anzeigen für den Baubeginn, den Rohbau und die Fertigstellung können Sie mittlerweile ebenfalls online einreichen.
Kosten
Anträge / Formulare
- Bauanträge
- Anlagen zum Bauantrag
- Formblatt zur Prüfung des Artenschutzes bei Umbau- und Abbruchvorhaben
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Landschaftspflegerischer Begleitplan oder Begrünungsplan
- Erklärung des Entwurfsverfassenden zu den Anforderungen an den Brandschutz
- Erfüllungserklärung gemäß § 92 Gebäudeenergiegesetz
- weitere Anlagen zu einem Bauantrag für landwirtschaftliche Vorhaben
- Fragebogen zur wasserwirtschaftlichen Beurteilung
- Tierschutz - Ergänzende Betriebsbeschreibung Bullenstall
- Tierschutz - Ergänzende Betriebsbeschreibung Entenmaststall
- Tierschutz - Ergänzende Betriebsbeschreibung Hähnchenmaststall
- Tierschutz - Ergänzende Betriebsbeschreibung Jungrinderaufzuchtstall
- Tierschutz - Ergänzende Betriebsbeschreibung Kälberstall
- Tierschutz - Ergänzende Betriebsbeschreibung Legehennenstall
- Tierschutz - Ergänzende Betriebsbeschreibung Milchviehboxenlaufstall
- Tierschutz - Ergänzende Betriebsbeschreibung Mutterkuhstall
- Tierschutz - Ergänzende Betriebsbeschreibung Pferdestall
- Tierschutz - Ergänzende Betriebsbeschreibung Putenmaststall
- Tierschutz - Ergänzende Betriebsbeschreibung Schweinestall
- Anzeige des Bauzustands
- Brandschutz
- Statistik
Weiterführende Informationen
An wen muss ich mich wenden?
- kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte über 25.000 Einwohner verfügen über eine eigene Untere Bauaufsichtsbehörde
- für die übrigen Städte und Gemeinden sind die Kreise als Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig
Ermitteln Sie bitte in Abhängigkeit von der Stadt oder Gemeinde, in der das Baugrundstück liegt, Ihre persönliche Ansprechperson.
