Förderung des Erwerbs von WohneigentumDas Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 03.04.2026 die Förderrichtlinie öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen geändert.
Voraussetzungen und Konditionen der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen NRW 2026Gefördert werden Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Chancenprüfer der NRW.BANK.
Der Erwerb vorhandener Eigenheime oder
Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung.
Wie hoch sind die Darlehen? Die Darlehenshöhe ist abhängig von der Höhe des Haushaltseinkommens (Einkommensgruppe A oder Einkommensgruppe B), der im Förderprogramm festgesetzten Kostenkategorie, dem Familienbonus und dem Zusatzdarlehen für barrierefreie Objekte: Kostenkategorie 2
(Hörstel, Hopsten, Horstmar, Laer, Lienen, Metelen, Mettingen, Ochtrup, Recke, Saerbeck, Steinfurt, Wettringen):
- Grundpauschale: 115.000 EUR (EKG A) - 69.000 EUR (EKG B)
- Kinderbonus: 24.000 EUR je Kind
- Schwerbehinderte Person: 24.000 EUR (Soweit
nicht bereits als Kind berücksichtigt)
Kostenkategorie 3
(Altenberge, Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Ladbergen, Lengerich, Lotte, Neuenkirchen, Nordwalde, Rheine, Tecklenburg, Westerkappeln):
- Grundpauschale: 148.000 EUR (EKG A) - 88.000 EUR (EKG B)
- Kinderbonus: 24.000 EUR je Kind
- Schwerbehinderte Person: 24.000 EUR (Soweit
nicht bereits als Kind berücksichtigt)
Weitere Zusatzdarlehen
Für
barrierefreie Objekte kann zudem ein Zusatzdarlehen von 11.500 € gewährt
werden.
Welche Konditionen gelten für die Darlehen? Konditionen
für das Baudarlehen
Zinsen: 0,5 % p. a. Verwaltungskosten:
0,5 % p.a. Tilgung: 2,0 % p.a. zuzüglich ersparter Zinsen Auszahlung: 100 % Zinsbindung für die Einkommensgruppe A: 30 Jahre Zinsbindung für die Einkommensgruppe B: 5 Jahre Danach muss mit höheren Zinsen gerechnet werden. Auf Antrag kann eine weitere Zinsfestschreibung auf 0,5 % für weitere 25 Jahre erfolgen. Voraussetzung ist, dass Ihr Einkommen die dann gültigen Einkommensgrenzen der Einkommensgruppe B nicht überschreitet. Auf Antrag kann für die Einkommensgruppe A ein Tilgungsnachlass von bis zu 10
% des Baudarlehens gewährt werden. Abweichend hiervon beträgt der Tilgungsnachlass für die Einkommensgruppe A für die Zusatzdarlehen Standortaufbereitung, BEG Effizienzhaus 40 Standard und Bauen mit Holz 50 %. Ein Tilgungsnachlass für die Einkommensgruppe B wird nicht gewährt. - Bei Erteilung der Förderzusage fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 650,00 € an.
Eine Förderung ist nicht möglich, wenn...
ein Vertragsabschluss
vor Antragstellung erfolgt ist, die Gesamtkosten nicht angemessen sind, diese auf Grund von bestehendem Vermögen ungerechtfertigt ist, bereits eigengenutzter ausreichender Wohnraum vorhanden ist.
Wie hoch muss die Eigenleistung sein? Eine
Eigenleistung muss mindestens in Höhe von 7,5 % der Gesamtkosten erbracht werden.
Wieviel Einkommen muss dem Haushalt für die Lebensführung verbleiben? Eine
Förderung ist nur zulässig, wenn die Belastung nicht die wirtschaftliche
Existenzgrundlage gefährdet. Nach Abzug der Belastungen aus der
Baufinanzierung, den Betriebskosten und aller anderen Zahlungsverpflichtungen
vom Nettoeinkommen müssen soviel Einkünfte verbleiben, dass der angemessene
Lebensunterhalt sichergestellt ist (Mindestrückbehalt).
Der
monatliche Mindestrückbehalt beträgt für
- einen
Ein-Personen-Haushalt 1.010 EUR,
- einen
Zwei-Personen-Haushalt 1.300 EUR,
- jede
weitere Person zusätzlich 330 EUR.
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