Arzneimittelüberwachung
Leistungsbeschreibung
Wir überprüfen den Umgang mit Arzneimitteln wie z.B. in Apotheken, Supermärkten, Drogerien und anderen Einrichtungen, die Arzneimittel an Endverbraucher abgeben.
Weitere Leistungen:
Erlaubnisse und Genehmigungen für Apotheken
- Erlaubnis zum Betrieb einer oder mehrerer Apotheken
- Anzeige für den Wechsel der Filialleitung
- Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln
- Anzeige Internethandel Arzneimittel
- Genehmigung zur Verwaltung einer oder mehrerer Apotheken
- Genehmigung von Versorgungsverträgen nach § 14 ApoG
- Genehmigung von Versorgungsverträgen nach § 12a ApoG
Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen des Einzelhandels
Wir überprüfen den Umgang mit Arzneimitteln im Einzelhandel, wie z.B. in Supermärkten und Drogerien.
Zusätzlich sind wir zuständig für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs, z.B. die Verschreibung in Arztpraxen.
Reisen mit Betäubungsmitteln
- Beglaubigung einer ärztlichen Bescheinigung
- Bescheinigung zum Mitführen von
Betäubungsmitteln
Arzneimittelkauf über das Internet:
Hinweise hierzu finden Sie über den folgenden Link.
Arzneimittel - Zollbestimmungen:
Ansprechpersonen:
Stephanie Eckervogt
Tel. 02551 69-2853
Fax 02551 69-92853
Mail: arzneimittel@kreis-steinfurt.de
Silke Vortherms
Tel. 02551 69-2863
Fax 02551 69-92863
Mail: arzneimittel@kreis-steinfurt.de
Ingrid Wilde
Tel. 02551 69-2852
Fax 02551 69-92852
Mail: arzneimittel@kreis-steinfurt.de