Gesundheitsaufsicht/ Infektionsschutz & Trinkwasserüberwachung
Ziel ist es übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Leistungsbeschreibung:
Übertragbare Krankheiten:
Überwachung der hygienischen Verhältnisse und der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen, insbesondere in
Anzeige/ Abmeldung ambulantes Operieren gem. § 15 ÖGDG NRW
Überwachung der Hygiene des Schwimm- und Badewesens einschließlich medizinischer Bäder
Überwachung der Badegewässer
Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen
Beratung / Beurteilung
- Gesundheitsberatung bei schadstoffbedingten Erkrankungen
- bei Schadstoffexposition (z. B. durch Schimmelpilze)
An wen kann ich mich wenden?
Ihre Ansprechpersonen sind die Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure nach örtlicher Zuständigkeit:
Bereich Infektionsschutz – Gesundheitsaufsicht:
Bereich Trinkwasserüberwachung:
Anfrage per Mail richten Sie bitte an folgendes Funktionspostfach:
gesundheitsaufsicht@kreis-steinfurt.de