Gesundheitsaufsicht/ Infektionsschutz & TrinkwasserüberwachungZiel ist es übertragbare Krankheiten beim
Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung
zu verhindern. Überwachung der hygienischen Verhältnisse und der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen, insbesondere in
- Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,
- Einrichtungen für ambulantes Operieren,
- Praxen ärztlicher und nichtärztlicher Heilberufe,
- Dialysepraxen,
- Einrichtungen zur Betreuung und Pflege älterer Menschen und andere Gemeinschaftseinrichtungen,
- ambulante Pflegedienste, ambulante Intensivpflege in Einrichtungen,
- Kindertagesstätten, Schulen u. w. Gemeinschaftseinrichtungen in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden,
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung,
- Körperpflegeeinrichtungen (z. B. Fußpflegebetriebe, Tätowier/ Piercing-Studios, permanent Make-Up, Nageldesign usw.),
- Podologie-Praxen
Anzeige/ Abmeldung ambulantes Operieren gem. § 15 ÖGDG NRW Für alle Praxen, in denen ambulante Operationen im Sinne der
KRINKO (Kommission für Infektionsprävention des Robert Koch Instituts)
durchgeführt werden, gilt eine Anzeigepflicht gemäß § 15 Abs. 3 des
Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des
Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) gegenüber dem zuständigen
Gesundheitsamt sowohl für die Aufnahme als auch für die Beendigung der
operativen Tätigkeit. Gemäß KRINKO ist eine Operation definiert als
„diagnostische und/oder therapeutische Maßnahme, die
mit Durchtrennung der Haut bzw. Schleimhaut und ggf. tieferer
Gewebeschichten einschließlich knöcherner Strukturen einhergeht - unter
Ausschluss von Injektionen und Punktionen". Ab sofort ist es möglich, dieser Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt digital unter folgendem Link nachzukommen.
Für Praxen, die im Rahmen der Überwachung
bereits durch das Gesundheitsamt begangen wurden, erübrigt sich die Anmeldung. Überwachung der Hygiene des Schwimm- und Badewesens einschließlich medizinischer Bäder Überwachung der Badegewässer Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen Beratung / Beurteilung- Gesundheitsberatung bei schadstoffbedingten Erkrankungen
- bei Schadstoffexposition (z. B. durch Schimmelpilze)
An wen kann ich mich wenden?
Ihre Ansprechpersonen sind die
Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure nach örtlicher Zuständigkeit: Bereich Infektionsschutz – Gesundheitsaufsicht: Ort | Ansprechperson | Telefon | Metelen, Ochtrup, Steinfurt, Wettringen | Franz-Josef Beulting
| 02551 69-2842
| Altenberge, Greven, Horstmar, Laer, Nordwalde | Anika Gövert | 02551 69-2895 | Hopsten, Mettingen, Recke, Westerkappeln | Rika Hestert
| 02551 69-2896
| Ibbenbüren | Daniela Krebs | 02551 69-2828 | Emsdetten, Neuenkirchen, Saerbeck | Petra Münstermann
| 02551 69-2829
| Ladbergen, Lengerich, Lienen, Lotte, Tecklenburg | Merlin Rensing | 02551 69-2890 | Hörstel, Rheine | Stephan Wiechers | 02551 69-2843 |
Bereich Trinkwasserüberwachung: Ort | Ansprechperson | Telefon | gesamtes Kreisgebiet Fragen aus dem gesundheitstechnischen Bereich Parameterbesprechung der Wasseruntersuchungen
| Bertold Friederichs | 02551 69-2841 | gesamtes Kreisgebiet Fragen aus dem verwaltungstechnischen Bereich Gebührenwesen | Norbert Brinck | 02551 69-2850 |
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