Gesundheitsaufsicht/ Infektionsschutz & Trinkwasserüberwachung

Ziel ist es übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Leistungsbeschreibung:

Übertragbare Krankheiten:

Überwachung der hygienischen Verhältnisse und der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen, insbesondere in 

Anzeige/ Abmeldung ambulantes Operieren gem. § 15 ÖGDG NRW

Überwachung der Hygiene des Schwimm- und Badewesens einschließlich medizinischer Bäder

Überwachung der Badegewässer

Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen

Beratung / Beurteilung

  • Gesundheitsberatung bei schadstoffbedingten Erkrankungen
  • bei Schadstoffexposition (z. B. durch Schimmelpilze)

An wen kann ich mich wenden?

Ihre Ansprechpersonen sind die Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure nach örtlicher Zuständigkeit:

Bereich Infektionsschutz – Gesundheitsaufsicht:

Bereich Trinkwasserüberwachung:

Anfrage per Mail richten Sie bitte an folgendes Funktionspostfach:
gesundheitsaufsicht@kreis-steinfurt.de 

 

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