Schuleingangsuntersuchung
Die
Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung im
Rahmen des Schulaufnahmeverfahrens (§ 54 Schulgesetz NRW) und hat grundsätzlich andere Schwerpunkte
als die Vorsorge-untersuchung U9 bei der/dem niedergelassenen Kinder- oder Hausärztin/-arzt.
Bei
der Schuleingangsuntersuchung werden neben der Testung von Seh- und Hörfähigkeit mit
einem standardisierten Screening-Verfahren sogenannte
Schulvorläuferfertigkeiten wie Aufmerksamkeit, Wahrnehmung, Aufgaben-verständnis, Zahlen- und Mengenvorwissen,
Sprache, Motorik und Koordination überprüft sowie die sozial-emotionale Entwicklung beurteilt.
Anschließend wird die entsprechende Stellungnahme für die aufnehmende
Grundschule erstellt.
Die
Schuleingangsuntersuchung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den betreuenden
Kindertageseinrichtungen, der aufnehmenden Grundschule und den behandelnden
Ärzten/Ärztinnen und Therapeuten/Therapeutinnen des Kindes.
Die Eltern / Sorgeberechtigten der Einschulungskinder, die
Kindertagesstätten und die Grundschulen werden zeitnah über die geplanten
Abläufe informiert.
Ablauf der Schuleingangsuntersuchung
Inhalte der Schuleingangsuntersuchung
Beginn der Schulpflicht / vorzeitige Einschulung
Zurückstellung vom Schulbesuch / erhöhter individueller Förderbedarf / Förderschulen
Gesetzliche Grundlagen
Eltern-Kompass
Kleiner Ratgeber - Übergewicht und Adipositas im Kindesalter
Kontakt
Telefon: 02551 / 69-2800
E-Mail: schuleingangsuntersuchung@kreis-steinfurt.de