Seiteneinsteigeruntersuchung
Für alle zugewanderten Kinder und Jugendliche ist wie bei allen deutschen Kindern mit Schuleintritt eine ärztliche Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben (§34 Abs. 6 Satz 1 SchulG NRW). Zur Untersuchung der „Seiteneinsteigenden“ kommt die Schulärztin/der Schularzt während der Schulzeit in die Schule.
Was umfasst die schulärztliche Untersuchung?
- Hör- und Sehtest inkl. Farbsehen und räumliches Sehen
- Überprüfung
des Impfstatus
- Bestimmung
von Größe und Gewicht
- körperliche
Untersuchung
- Überprüfung
der auditiven Wahrnehmungsleistung
- Untersuchung auf schulrelevante chronische, übertragbare und allergische Erkrankungen
- Untersuchung des Entwicklungsstandes und der seelischen Gesundheit
Was benötigt der Schularzt/die Schulärztin?
- den ausgefüllten Gesundheitsfragebogen (in muttersprachlicher Übersetzung)
- den
Impfausweis
- falls
vorhanden, die aktuellen Arzt- und Therapeutenberichte
Es werden bei der Untersuchung keine Impfungen durchgeführt. Des Weiteren wird immer auf kulturelle und religiöse Vorschriften Rücksicht genommen.
Selbstverständlich dürfen die Erziehungsberechtigten ihr Kind bei der Untersuchung begleiten. Bedarfsweise kann die Unterstützung durch einen Dolmetscher erfolgen (rechtzeitige Voranmeldung erforderlich!).
Im
Anschluss an die Untersuchung informiert die Schulärztin/der Schularzt die
Schulleitung über sämtliche schulrelevanten Befunde.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Schulärztliche Untersuchungen bei der Einschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen
Ansprechperson:
Mareen Ehbing Tel: 02551 69-2893 Fax: 02551 69-92893 mareen.ehbing@kreis-steinfurt.de | Janina Lohlammert Tel: 02551 69-2854 Fax: 02551 69-92854 janina.lohlammert@kreis-steinfurt.de |