Reisen mit Betäubungsmitteln
Patientinnen
und Patienten dürfen ärztlich verschriebene Betäubungsmittel in der für die
Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen.
Hierfür wird in
der Regel eine vom behandelnden Arzt/ von der behandelnden Ärztin ausgefüllte
Bescheinigung benötigt, welche von der Arzneimittelaufsicht zu beglaubigen ist.
Die Kosten für die Beglaubigung betragen 20,00 €.
Wir empfehlen
Ihnen, sich über die Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes zu informieren.
Dies können Sie direkt über die jeweilige Botschaft des Reiselandes oder das
Auswärtige Amt tun.
Weitergehende
Informationen sowie die entsprechende Bescheinigung finden Sie auf der Webseite
der Bundesopiumstelle sowie hier.
Weiterführende Links:
INCB
Auswärtiges Amt
Ansprechpersonen:
