Reisen mit Betäubungsmitteln

Patientinnen und Patienten dürfen ärztlich verschriebene Betäubungsmittel in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen.

Hierfür wird in der Regel eine vom behandelnden Arzt/ von der behandelnden Ärztin ausgefüllte Bescheinigung benötigt, welche von der Arzneimittelaufsicht zu beglaubigen ist. Die Kosten für die Beglaubigung betragen 20,00 €.

Wir empfehlen Ihnen, sich über die Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes zu informieren. Dies können Sie direkt über die jeweilige Botschaft des Reiselandes oder das Auswärtige Amt tun.

Weitergehende Informationen sowie die entsprechende Bescheinigung finden Sie auf der Webseite der Bundesopiumstelle sowie hier.

Weiterführende Links:
INCB
Auswärtiges Amt

Ansprechpersonen:


 

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