Abgeschlossenheitsbescheinigung

/ Abgeschlossenheitsbescheinigung (WEG) ausstellen

Leistungsbeschreibung

Für die Aufteilung von Gebäuden in Sondereigentum (Wohnungseigentum und Teileigentum) könne Sie die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen. Diese ist für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch nach dem Wohnungseigentumsgesetz notwendig.

Es kann grundsätzlich nur eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für sämtliche Gebäude auf einem Grundstück erteilt werden.

Rechtsgrundlage

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag ist formlos zu stellen. Mit dem unterschriebenen Antrag sind von Ihnen ein Lageplan mit den aktuellen Flur- und Flurstücksbezeichnungen sowie die Bauzeichnungen (Grundrisse aller Geschosse, Schnittzeichnung, Ansichten) entsprechend der beantragten Baugenehmigung bzw. dem genehmigten Bestand einzureichen.

In den Aufteilungsplänen sind alle Räume, die zu der selben Sondereigentumseinheit gehören, mit der gleichen Ziffer zu kennzeichnen. Gemeinschaftliches Eigentum kann mit G gekennzeichnet werden.

Lageplan und Bauzeichnungen sind mindestens zweifach einzureichen. Der Antragsteller bekommt eine geprüfte Ausfertigung zurück. Benötigt der Antragsteller weitere geprüfte Ausfertigungen, so sind zusätzliche Plansätze dem Antrag beizufügen. Jede zusätzliche Ausfertigung für den Antragsteller ist gebührenpflichtig.
 

Kosten

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) erhoben.

Tarifstelle 3.1.7.1
Ausfertigung eines Aufteilungsplanes nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 oder § 32 Abs. 2 Nr. 1 WEG  

Gebühr: 100 Euro  

je weitere Ausfertigung  

Gebühr: 30 Euro

Tarifstelle 3.1.7.2
Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 oder § 32 Abs. 2 Nr. 2 WEG (Abgeschlossenheitsbescheinigung)  

Gebühr:

a) je Sondereigentumsanteil 50 - 150 Euro  
b) je Garagenstellplatz 20 Euro  
c) je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung 30 Euro




Ansprechpunkt

Ermitteln Sie bitte in Abhängigkeit von der Stadt oder Gemeinde, in der sich das betreffende Grundstück befindet, Ihre persönliche Ansprechperson.

 

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