Neuerteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis

/ Neuerteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis

Leistungsbeschreibung

Die Fahrerlaubnis erlischt mit der gerichtlichen oder behördlichen Entziehung. Sie lebt mit Ablauf der Sperrfrist nicht automatisch wieder auf. Um erneut in den Besitz einer Fahrerlaubnis zu gelangen, müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Der Antrag auf Neuerteilung ist über Ihre zuständige Ortsbehörde (Stadt- oder Gemeindeverwaltung) zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind folgende Anlagen beizufügen:

  • Kopie des gültigen Personalausweises, Reisepasses oder des ausländerrechtliches Dokuments
  • ein biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung
  • Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle bzw. Zeugnis oder Gutachten, z. B. eines Augenarztes
  • Nachweis der Schulung in Erster Hilfe
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Gebühren in Höhe von 165,10 Euro

oder zusätzlich für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE:

  • Zeugnis oder Gutachten über die augenärztliche Untersuchung
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (zum Beispiel vom Hausarzt)

Der Sehtest und das Zeugnis oder das Gutachten über die augenärztliche Untersuchung dürfen nicht älter als zwei Jahre, die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nicht älter als ein Jahr und das Führungszeugnis nicht älter als drei Monate sein


Formular: Antrag auf Neuerteilung oder Anerkennung einer Fahrerlaubnis

Verfahrensablauf

Bei einem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis hat die Straßenverkehrsbehörde die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in vollem Umfang zu prüfen. Die Prüfung erstreckt sich sowohl auf die körperliche wie auch auf die geistige Eignung.
Die vorgeschriebenen Ermittlungen (Auskunft aus dem Verkehrszentralregister, Einsichtnahme in Ordnungwidrigkeitenakten und Strafakten) nehmen einige Zeit in Anspruch. Wir empfehlen Ihnen daher, bereits zwölf Wochen vor Ablauf der Sperrfrist den Antrag bei Ihrer zuständigen Stadt oder Gemeindeverwaltung oder direkt bei der Führerscheinstelle einzureichen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich auch direkt an die zuständige Mitarbeiterin wenden:

(aufgeteilt nach Nachnamen)

A - J

Frau Lülf (Zimmer A015)
Telefon: 0 25 51/69 13 51, Telefax: 0 25 51/ 6 99 13 51
E-Mail: c.luelf@reis-steinfurt.de

K - Sa

Frau Engbers  (Zimmer A014)
Telefon: 0 25 51/ 69 13 50, Telefax: 0 25 51/ 6 99 13 50
E-Mail: engbers@kreis-steinfurt.de

Sb - Z

Frau Bujara  (Zimmer A015)
Telefon: 0 25 51/ 69 13 49, Telefax: 0 25 51/ 6 99 13 49
E-Mail: bujara@kreis-steinfurt.de

Frau Göcking  (Zimmer A015)
Telefon: 0 25 51/ 69 13 56, Telefax: 0 25 51/ 6 99 13 56
E-Mail: goecking@kreis-steinfurt.de


Neuerteilung, Führerschein auf Probe

Neuerteilung, medizinisch-psychologische Untersuchung

"Was kann ich jetzt schon tun, um nach der Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis zu bekommen?"
Begutachtungsstellen für Fahreignung
 

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