Fahrzeug aus dem Ausland

Das Fahrzeug ist oder war bereits im EU-Ausland zugelassen?

Online-Zulassung i-Kfz

Die Zulassung eines Importfahrzeugs ist internetbasiert nicht möglich.

Vor Ort

Für eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ist die Vereinbarung eines Termins notwendig.

Sie benötigen:

  • die ausländischen Fahrzeugpapiere im Original
  • die Übereinstimmungserklärung (COC) des Herstellers; falls nicht vorhanden ein Gutachten gem. § 21 StVZO
  • gültige Hauptuntersuchung
  • die ausländischen Kennzeichen, soweit noch zugelassen
  • Bestätigung des Händlers, dass sich das Fahrzeug in Deutschland befindet (alternativ aktuelles Gutachten einer Prüforganisation oder Vorführung des Fahrzeugs)
  • ein Ausweisdokument
  • eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
    Hinweis: Das SEPA-Lastschriftmandat muss auf jeden Fall vom zukünftigen Halter eigenhändig unterschrieben werden! Bei abweichendem Kontoinhaber müssen beide Personen das Mandat unterschreiben!
  • ein elektronisches Zahlungsmittel

Sie kommen nicht selbst sondern senden einen Bevollmächtigten? Dann benötigen wir weiterhin:

  • eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht
  • ein gültiges Ausweisdokument des Bevollmächtigten

Minderjährige Person als HalterJuristische Person als Halter (Firma etc.)

Gebühr: ab 30,60 EUR


Das Fahrzeug ist oder war in einem Nicht-EU-Land zugelassen?

Siehe EU-Ausland, zusätzlich:

  • Gutachten gem. § 21 StVZO
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung

Neufahrzeug aus der EU

Siehe EU-Ausland, Sie benötigen jedoch weiterhin den Kaufvertrag oder die Rechnung im Original. Oftmals gibt es auch bereits ausländische Fahrzeugpapiere, diese werden dann ebenfalls benötigt.

 

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.