Fahrzeug aus dem Ausland
Das Fahrzeug ist oder war bereits im EU-Ausland zugelassen?
Online-Zulassung i-Kfz
Die Zulassung eines Importfahrzeugs ist internetbasiert nicht möglich.
Vor Ort
Für eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ist die Vereinbarung eines Termins notwendig.
Sie benötigen:
- die ausländischen Fahrzeugpapiere im Original
- die Übereinstimmungserklärung (COC) des Herstellers; falls nicht vorhanden ein Gutachten gem. § 21 StVZO
- gültige Hauptuntersuchung
- die ausländischen Kennzeichen, soweit noch zugelassen
- Bestätigung des Händlers, dass sich das Fahrzeug in Deutschland befindet (alternativ aktuelles Gutachten einer Prüforganisation oder Vorführung des Fahrzeugs)
- ein Ausweisdokument
- eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Hinweis: Das SEPA-Lastschriftmandat muss auf jeden Fall vom zukünftigen Halter eigenhändig unterschrieben werden! Bei abweichendem Kontoinhaber müssen beide Personen das Mandat unterschreiben! - ein elektronisches Zahlungsmittel
Sie kommen nicht selbst sondern senden einen Bevollmächtigten? Dann benötigen wir weiterhin:
- eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht
- ein gültiges Ausweisdokument des Bevollmächtigten
Minderjährige Person als Halter • Juristische Person als Halter (Firma etc.)
Gebühr: ab 30,60 EUR
Das Fahrzeug ist oder war in einem Nicht-EU-Land zugelassen?
Siehe EU-Ausland, zusätzlich:
- Gutachten gem. § 21 StVZO
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Neufahrzeug aus der EU
Siehe EU-Ausland, Sie benötigen jedoch weiterhin den Kaufvertrag oder die Rechnung im Original. Oftmals gibt es auch bereits ausländische Fahrzeugpapiere, diese werden dann ebenfalls benötigt.