Wiederzulassung

Das Fahrzeug war zuletzt auf Sie zugelassen, ist außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) und soll wieder auf Sie zugelassen (angemeldet) werden?

Online-Zulassung i-Kfz

Wiederzulassungen sind internetbasiert möglich - weitere Infos finden Sie hier.

Vor Ort

Für eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ist die Vereinbarung eines Termins notwendig.

Sie benötigen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültige Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung)
  • ein Ausweisdokumenteine
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • ein elektronisches Zahlungsmittel
Hinweis: das SEPA-Lastschriftmandat muss auf jeden Fall vom zukünftigen Halter eigenhändig unterschrieben werden! Bei abweichendem Kontoinhaber müssen beide Personen das Mandat unterschreiben!

Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist zusätzlich erforderlich, wenn sich Ihr Name geändert hat, Sie noch einen "alten" Fahrzeugschein und -brief besitzen, sich die Kennzeichenkombination ändern soll, Sie einen Saisonzeitraum hinzufügen, ändern oder entfernen wollen, eine technische Änderung mit eingetragen werden muss oderdas Fahrzeug einen Kennzeichenzusatz erhalten soll, also als Oldtimer (H-Kennzeichen) oder Elektrofahrzeug (E-Kennzeichen) zugelassen werden soll

Sie kommen nicht selbst sondern senden einen Bevollmächtigten? Dann benötigen Sie weiterhin:

  • eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht
  • ein gültiges Ausweisdokument des Bevollmächtigten

Minderjährige Person als Halter • Juristische Person als Halter (Firma etc.)

Gebühren:

ab 13,40 EUR (internetbasiert)

ab 23,30 EUR vor Ort in der Zulassungsstelle

 

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