Digitaler Fahrzeugschein

Der Digitale Fahrzeugschein (DFZ) ist die digitale Version der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und kann in der i-Kfz-App auf dem Smartphone abgerufen werden. Er stellt eine Ergänzung zum bisherigen Fahrzeugschein dar, und ermöglicht den Zugriff auf Fahrzeugdaten in digitaler Form. Mit Dritten kann der digitale Fahrzeugschein bequem über die i-Kfz-App geteilt werden.
Fahrzeughalterinnen und Fahrzeug-halter können den DFZ entweder mithilfe der Online-Ausweisfunktion (eID) oder durch Scannen eines QR-Codes in die App aktivieren. QR-Codes werden auf Antrag im Rahmen eines Zulassungsvorgangs sowie für Bestandsfahrzeuge ab sofort bereitgestellt.
Im Rahmen eines Zulassungs-vorgangs (Neuzulassung, Zulassung Gebrauchtfahrzeug, Wiederzulas-sung etc.) efolgt das Ausstellen eines QR-Codes für den DFZ auf Antrag gebührenfrei, es sind allein die Gebühren für das jeweilige Anliegen zu bezahlen.
Für Bestandsfahrzeuge kann das Ausstellen von QR-Codes nach erfolgter Zulassung nachträglich per Email an kfz.zulassung@kreis-steinfurt.de beantragt werden. Die Standorte der Kfz-Zulassungsstelle in Rheine, Steinfurt und Tecklenburg prüfen die Anfragen, und stimmen einen Termin ab, wann der/die beantragten QR-Code/s gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments bzw. einer gültigen Gewerbeanmeldung (ggfs. Handelsregisterauszug) abgeholt werden können. Bei Abholung der QR-Codes ist eine Gebühr von 5,10 EUR je QR-Code bargeldlos zu bezahlen. Bei Abholung der/des QR-Code/s durch Bevollmächtigte sind zusätzlich eine entsprechende Vollmacht sowie eine Ausweiskopie bzw. Kopie der Gewerbeanmeldung/des Handelsregisterauszugs der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters vorzulegen.
Hinweise und Vorteile auf einen Blick:
- Digitale Bereitstellung der Fahrzeugdaten in der i-Kfz-App
- Möglichkeit zur einfachen Weitergabe an weitere Nutzerinnen und Nutzer
- Hinweise auf Aktualisierungen, z.B. zur Hauptuntersuchung
- Reduzierung von Papierunterlagen
- Gültigkeit des Digitalen Fahrzeugscheins ist derzeit auf das Bundesgebiet beschränkt
- QR-Codes können einmalig binnen 10 Tagen genutzt werden
- Die Obergrenze in der i-Kfz-App beträgt aktuell 100 Fahrzeuge
Nährere Informationen zum digitalen Fahrzeugschein und dessen Verfügbarkeit erhalten Sie auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamtes.
