Tiertransporte

Im privaten Bereich oder bei privat organisierten Transporten ins Ausland müssen tierschutzrechtliche Mindestanforderungen eingehalten werden, um das Tierwohl zu gewährleisten. Es ist erforderlich, vor dem Transport eine Transporatanmeldung sowie – bei Pferdentransporten – eine Tierhaltererklärung auszufüllen, um den Transport rechtlich korrekt zu dokumentieren.

Nach Eingang des Antrags und der Eintragung im EU-Transportregister TRACES erfolgt nach Terminabsprache eine tierärztliche Abnahme, bei der die Transportfähigkeit überprüft wird. 

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular (siehe unten).

Tierärztliche Untersuchung werden ab dem 01.05.2026 ausschließlich an den Tagen Montag, Mittwoch und Freitag durchgeführt.
Nachfolgend eine Übersicht zur Verdeutlichung:

geplanter Transport am:

Anmeldung spätestens bis:

tierärztliche Untersuchung am: 

MontagDienstag der VorwocheFreitag der Vorwoche
DienstagMittwoch der VorwocheMontag
MittwochDonnerstag der VorwocheMontag
DonnerstagFreitag der VorwocheMittwoch
FreitagFreitag der VorwocheMittwoch
SamstagDienstagFreitag
SonntagDienstagFreitag

Die zuständigen Tierärzte teilen Ihnen die genaue Uhrzeit für die tierärztliche Untersuchung per E-Mail mit.

Transportanmeldungen, die nach Ablauf der jeweiligen Frist eingehen, können erst am nächsten verfügbaren Untersuchungstag bearbeitet werden. 

 

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