Tiertransporte
Im privaten Bereich oder bei privat organisierten Transporten ins Ausland müssen tierschutzrechtliche Mindestanforderungen eingehalten werden, um das Tierwohl zu gewährleisten. Es ist erforderlich, vor dem Transport eine Transporatanmeldung sowie – bei Pferdentransporten – eine Tierhaltererklärung auszufüllen, um den Transport rechtlich korrekt zu dokumentieren.
Nach Eingang des Antrags und der Eintragung im EU-Transportregister TRACES erfolgt nach Terminabsprache eine tierärztliche Abnahme, bei der die Transportfähigkeit überprüft wird.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich
über das Online-Formular (siehe unten).
Tierärztliche Untersuchung werden ab dem 01.05.2026 ausschließlich an den Tagen Montag, Mittwoch und Freitag durchgeführt.
Nachfolgend eine Übersicht zur Verdeutlichung:
geplanter Transport am: | Anmeldung spätestens bis: | tierärztliche Untersuchung am: |
| Montag | Dienstag der Vorwoche | Freitag der Vorwoche |
| Dienstag | Mittwoch der Vorwoche | Montag |
| Mittwoch | Donnerstag der Vorwoche | Montag |
| Donnerstag | Freitag der Vorwoche | Mittwoch |
| Freitag | Freitag der Vorwoche | Mittwoch |
| Samstag | Dienstag | Freitag |
| Sonntag | Dienstag | Freitag |
Die zuständigen Tierärzte teilen Ihnen die genaue Uhrzeit für die tierärztliche Untersuchung per E-Mail mit.
Transportanmeldungen, die nach Ablauf der jeweiligen Frist eingehen, können erst am nächsten verfügbaren Untersuchungstag bearbeitet werden.
Formulare
