Gewässer und Abwasser

Foto eines Bachlaufes
Foto zum Hochwasser
Foto Kläranlage

Aufgabe der Wasserwirtschaft ist es:

    Um diese Ziele zu erreichen, werden im Kreis Steinfurt verschiedene Projekte im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt und Konzepte zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern entwickelt. Daneben sind insgesamt 15 Wasserschutzgebiete festgesetzt worden. Die Aufsicht und Überwachung liegt in der Regel in der Hand der Unteren Wasserbehörde des Kreises Steinfurt.


    Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

    Im gesamten Gebiet des Kreises Steinfurt ist es ab sofort verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen, Seen und Teichen zu entnehmen. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Steinfurt, die diese in ihrer Funktion als zuständige Wasserbehörde erlassen hat. Das Verbot gilt zunächst befristet bis einschließlich Samstag, 31. Oktober 2026.

    Hintergrund für diese Maßnahme sind die geringen Niederschlagsmengen und hohen Temperaturen der vergangenen Wochen, die in den Gewässern des Kreises für Niedrigwasserstände gesorgt haben. 


    Martin Grüter

    Kontakt:

    Tel.: 02551 69-1412

    E-Mail: martin.grueter@kreis-steinfurt.de

    Funktion:

    Sachgebietsleiter Wasserwirtschaft


     

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