Gewässer und Abwasser
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Aufgabe der Wasserwirtschaft ist es:
- das Grundwasser, die Oberflächengewässer und Seen zu bewirtschaften und zu schützen; zum Beispiel vor nachteiligen Einwirkungen durch unsachgemäße Lagerung von Festmist, Silagen, Gülle etc.
- das Wasservorkommen als Nutz- und Trinkwasser zu schützen und zu gewinnen (Wasserschutzgebiete)
- für eine ausreichende Wasserqualität zu sorgen
- Schadstoffeinträge von Gewässern abzuhalten
- die wasserabhängigen Ökosysteme zu bewahren
- für einen ausreichenden Hochwasserschutz zu sorgen
- für eine ordnungsgemäße Entwässerung von Abwasser und Regenwasser in Siedlungsgebieten, in Gewerbegebieten und in der Landwirtschaft zu sorgen
- für eine ausreichende Abwasserbehandlung zu sorgen
- Unfälle und Störfälle, insbesondere mit wassergefährdenden Stoffen einzugrenzen.
Um diese Ziele zu erreichen, werden im Kreis Steinfurt verschiedene Projekte im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt und Konzepte zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern entwickelt. Daneben sind insgesamt 15 Wasserschutzgebiete festgesetzt worden. Die Aufsicht und Überwachung liegt in der Regel in der Hand der Unteren Wasserbehörde des Kreises Steinfurt.
Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
Im gesamten Gebiet des Kreises Steinfurt ist es ab sofort verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen, Seen und Teichen zu entnehmen. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Steinfurt, die diese in ihrer Funktion als zuständige Wasserbehörde erlassen hat. Das Verbot gilt zunächst befristet bis einschließlich Samstag, 31. Oktober 2026.
Hintergrund für diese Maßnahme sind die geringen Niederschlagsmengen und hohen Temperaturen der vergangenen Wochen, die in den Gewässern des Kreises für Niedrigwasserstände gesorgt haben.
Martin Grüter
Kontakt:
Tel.: 02551 69-1412
E-Mail: martin.grueter@kreis-steinfurt.de
Funktion:
Sachgebietsleiter Wasserwirtschaft



