Eingriffe in Natur und Landschaft
Eingriffe in Natur- und Landschaft
Im Folgenden finden Sie Beispiele verschiedener Vorhaben, die in der Regel einen Eingriff darstellen:
- Bauleitplanung, Flächennutzungs- und Bebauungsplan
- Bauen im Außenbereich
- Straßen-, Wege- und Schienenbau
- Teich- und Gewässerausbauten
- Leitungsbau
- Abgrabungen von Bodenschätzen
- Umwandlung von Wald
- Beseitigung von Gehölzen (Alleen, Baumreihen, Wallhecken, Hecken, Streuobstwiesen)
- Anlage von Weihnachtsbaumkulturen
Bei Eingriffen in Natur und Landschaft prüft die untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt zunächst, ob der Eingriff vermeidbar ist. Andernfalls sorgt sie dafür, dass die Beeinträchtigungen möglichst gering bleiben. Dazu kann auch ein ökologischer Ausgleich oder Ersatz notwendig sein (sogenannte Eingriffs-Ausgleichs-Regelung). Die Naturschutzstiftung des Kreises unterstützt bei der Umsetzung derartiger Maßnahmen. Auch andere Ökokonten können dazu verwendet werden.
Durchgeführte Kompensationsmaßnahmen können hier eingesehen werden.
Eine fehlende Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kann im Bereich der Landwirtschaft auch Auswirkungen auf die Prämienzahlung der EU haben (Konditionalität, ehem. Cross Compliance).
Weitere Informationen zur gesetzlichen Eingriffsregelung, können Sie dem § 30 Landesnaturschutzgesetz NRW oder dem § 14 Bundesnaturschutzgesetz entnehmen.
Bei allen Eingriffen ist neben der Eingriffsregelung auch eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für die europarechtlich geschützten Arten vorzunehmen.
Einige Bauvorhaben sind nach § 62 und § 63 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) verfahrensfrei oder benötigen keine Baugenehmigung. Das bedeutet, dass Sie für diese Bauvorhaben keine Baugenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde einholen müssen.
Bitte beachten Sie jedoch: Auch wenn Ihr Bauvorhaben keine Baugenehmigung benötigt, kann trotzdem eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich sein. Diese ist nach § 17 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) notwendig, wenn durch Ihr Vorhaben in Natur und Landschaft eingegriffen wird.
Deshalb sollten Sie sich vor Beginn des Bauvorhabens mit der unteren Naturschutzbehörde in Verbindung setzen. Die Behörde prüft, ob Ihr Vorhaben einen Eingriff nach § 14 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 30 Landesnaturschutzgesetz darstellt und ob eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist.
Dies betrifft zum Beispiel folgende Bauvorhaben:
- Mobilfunkmasten
- Fahrsilos
- Folientunnel für Sonderkulturen
- Schwimmbecken
- fahrbare Verkaufsstände, die der Vermarktung selbst erzeugter Erzeugnisse eines land- oder forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betriebs dienen
Ihre Ansprechpartner ergeben sich aus den nachfolgenden Städten und Gemeinden. Um eine persönliche Rücksprache mit ihrem Ansprechpartner zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, einen Termin zu vereinbaren.
| Emsdetten, Lengerich, Rheine, Saerbeck | Ilona Bertling Telefon: 0 25 51 / 69 14 49 E-Mail: ilona.bertling@kreis-steinfurt.de |
| Hopsten, Mettingen, Recke | Martina Borgschulte Telefon: 0 25 51 / 69 14 42 E-Mail: martina.borgschulte@kreis-steinfurt.de |
| Ibbenbüren, Lotte, Westerkappeln | Petra Große Erdmann Telefon: 0 25 51 / 69 14 25 E-Mail: petra.grosse.erdmann@kreis-steinfurt.de |
| Greven, Ladbergen, Lienen | Ulla Holwitt Telefon: 0 25 51 / 69 14 22 E-Mail: ulla.holwitt@kreis-steinfurt.de |
| Hörstel | Thomas Niehoff Telefon: 0 25 51 / 69 14 48 E-Mail: thomas.niehoff@kreis-steinfurt.de |
| Metelen, Ochtrup, Neuenkirchen, Wettringen | Delia Pörtner Telefon: 0 25 51 / 69 14 24 E-Mail: delia.poertner@kreis-steinfurt.de |
| Altenberge, Laer, Nordwalde, Tecklenburg | Hanna Schmitz Telefon: 0 25 51 / 69 14 18 E-mail: hanna.schmitz@kreis-steinfurt.de |
| Horstmar, Steinfurt | Julia Schultealbert Telefon: 0 25 51 / 69 14 27 E-Mail: julia.schultealbert@kreis-steinfurt.de |
Ökokonten und Flächenpools
Naturschutzmaßnahmen, die in Hinblick auf zu erwartende Eingriffe durchgeführt werden, können als vorgezogene Kompensationsmaßnahmen anerkannt werden. Die Bevorratung erfolgt in Ökokonten und Flächenpools. Diese müssen von der unteren Naturschutzbehörde anerkannt und verwaltet werden.
Neben den Ökokonten von Städten und Gemeinden, besteht auch die Möglichkeit der Einrichtung privater Ökokonten. Hierzu ist ein Antrag zur Anerkennung von Ökokonten/Flächenpools bei der unteren Naturschutzbehörde zu stellen. Diese prüft die Eignung der Flächen und die geplanten Maßnahmen. Die ermittelten Ökopunkte werden dem jeweiligen Ökokonto gutgeschrieben und können dann für eigene Eingriffe in Anspruch genommen, aber auch an Dritte verkauft werden.
Hier finden Sie die Liste der anerkannten privaten Ökokonten und Flächenpools, die im Sinne der Ökokonto-Verordnung nach § 32 Landesnaturschutzgesetz NRW bei der unteren Naturschutzbehörde geführt werden.
Bitte wenden Sie sich an folgende Ansprechperson:
| Thomas Niehoff | Telefon: 0 25 51 / 69 14 48 E-Mail: thomas.niehoff@kreis-steinfurt.de |
Umwandlung von Dauergrünland
Die Umwandlung von Dauergrünland erfordert im Regelfall drei Genehmigungen, die einzeln zu beantragen sind. Hierbei handelt es sich um eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung (zuständig: untere Naturschutzbehörde), eine wasserrechtliche Erlaubnis (zuständig: untere Wasserbehörde) und eine förderrechtliche Erlaubnis (zuständig: Landwirtschaftskammer). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Umwandlung von Dauergrünland (PDF, 301 KB).
Für die Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis sowie der naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung können Sie dieses Antragsformular verwenden:
- Antrag auf Umwandlung von Grünland zu Ackerland
(bitte Anlagen berücksichtigen) - Anlage 1 Verpflichtungserklärung
- Anlage 2 Einverständniserklärung Umwandlungsfläche
- Anlage 3 Einverständniserklärung Ausgleichsfläche
| Werner Oelgeklaus | Telefon: 0 25 51 / 69 14 29 E-mail: werner.oelgeklaus@kreis-steinfurt.de |
Weiterführende Informationen und Formulare finden Sie unter: Formulare, Vordrucke, Merkblätter
Datenabfragen
Über folgendes Formular können Datenabfragen für Eingriffsvorhaben beantragt werden: Geodatenabfrage

