Verbraucherbeschwerden

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Leistungsbeschreibung

Jeder Verbraucher hat einen Anspruch darauf, dass ihm nur Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika angeboten werden, die gesundheitlich unbedenklich sind, nicht über ihre wahre Beschaffenheit täuschen und dass hygienische Anforderungen in Betrieben eingehalten werden.

Beschwerden über einzelne Produkte oder unhygienische Zustände sollten immer zuerst dem Verkäufer oder Gastwirt vorgetragen werden. In aller Regel wird bei berechtigten Klagen der Betrieb selbst Ersatz leisten oder Missstände abstellen.

Wenden Sie sich jedoch telefonisch oder schriftlich an uns, wenn Ihre Reklamation nicht beachtet wird, wenn gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittels, der Anwendung eines Kosmetikproduktes oder nach dem Umgang mit Bedarfsgegenständen auftreten. Beschwerdeproben holen wir auch bei Ihnen ab.

Sie können Ihre Beschwerde grundsätzlich auch anonym abgeben oder Vertraulichkeit vereinbaren.

Für die Aufnahme und den Verfolg von Produktbeanstandungen ist es immer hilfreich, wenn uns möglichst viele Informationen vorliegen:

  • Um welchen Artikel handelt es sich? (Verkehrsbezeichnung, Mindesthaltbarkeitsdatum, Los-Nummer, Hersteller)
  • Grund der Beschwerde
  • Woran wurde der Mangel erkannt? (äußerer Eindruck, durch Probieren usw.)
  • Wann und wo wurde der Artikel gekauft? (Kauf-/Verkaufsdatum, Betrieb, gekaufte Menge)
  • Wurde der Artikel im Betrieb reklamiert?
  • Wie wurde der Artikel gelagert (Transport)?
  • Sind gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgetreten?
  • Wurde ein Arzt konsultiert? (Name des Arztes)
  • Waren weitere Personen beteiligt?

Hinweis

Eine Produktbeschwerde sollte zeitnah erfolgen, damit nachteilige Veränderungen der Probe möglichst ausgeschlossen werden können und die Möglichkeit einer amtlichen Vergleichsprobenentnahme besteht. Bitte heben Sie auch Kaufbelege und die Originalpackung auf!

Haben Sie einen Missstand in einem Betrieb festgestellt, so wird dort eine amtliche Kontrolle durchgeführt.

Nach Abschluss der Untersuchungen der Probe oder Betriebskontrolle werden wir Sie über Ergebnisse und Maßnahmen informieren.

Kosten

Es entstehen Ihnen keine Kosten oder Gebühren für die Beschwerde. Jedoch ist auch keine Kostenerstattung für die Beschwerdeprobe (z. B. für den Kaufpreis) möglich.


Was sollte ich noch wissen?

Ansprechpartner

Wolfgang Verlemann
wolfgang.verlemann@kreis-steinfurt.de
Tel.: 02551 69-2951


 

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