Kinderschutz: Auftaktveranstaltungen

In NRW ist seit dem 07.04.2022 vorgegeben, dass jede Schule ein eigenes „Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch“ vorhält (16.Schulrechtsänderungsgesetz, §42, Abs.6).

 

In Kooperation mit den zuständigen Schulaufsichten, der Regionalen Schulberatungsstelle und dem Jugendamt des Kreises Steinfurt unterstützt das RBN die Schulen bei der Entwicklung Ihrer schuleigenen Schutzkonzepte.


Hierzu finden im Januar und Februar 2023 Auftaktveranstaltungen zum Thema „Sexualisierte Gewalt und Schutzkonzeptentwicklung“ statt. Hier gehts zur Anmeldung. 

 

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