Elterngeld
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Leistungsbeschreibung
Elterngeld und Elternzeit nach dem BEEG
Der Kreis Steinfurt ist für alle 24 Kommunen im Kreisgebiet zuständig, die Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zu betreuen. Hierzu gehören die Gewährung von Elterngeld ebenso wie die Beratung über Elterngeld und Elternzeit von Berechtigten und Arbeitgebern.
Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Ersetzt wird ein Teil des durchschnittlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit aus den letzten zwölf Monaten vor Geburt bzw. vor Mutterschutz. Bei Selbständigen ist ein abweichender Zeitraum möglich. Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300,- € und maximal in Höhe von 1.800,- € gewährt.
Sofern Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei Ihrem Arbeitgeber Elternzeit anmelden. Auf Elternzeit besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch für alle Arbeitnehmer/-innen bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres ihres Kindes.
An wen muss ich mich wenden?
Achtung!
Die Elterngeldkasse ist vorübergehend telefonisch nur eingeschränkt erreichbar. Sie erreichen die Elterngeldkasse telefonisch montags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr.
Sofern Sie Unterlagen nachreichen möchten, können Sie diese auf dem Postweg oder per E-Mail an die allgemeine E-Mail-Adresse Elterngeld@kreis-steinfurt.de oder direkt an die E-Mail-Adresse Ihres Sachbearbeiters/Ihrer Sachbearbeiterin (siehe unten) übersenden. Bitte denken Sie daran, Ihr Geschäftszeichen anzugeben.
Die aktuelle Bearbeitungszeit beträgt zur Zeit 8 bis 10 Wochen. Von zwischenzeitlichen Anfragen über den Bearbeitungsstand oder über den Eingang von Unterlagen bitten wir Abstand zu nehmen. Sie erhalten unaufgefordert Nachricht.
Ihre Ansprechpartner in der Kreisverwaltung Steinfurt
Ansprechpartner | Familienname des Kindes |
Zimmer | Telefon |
A und U - Z | A 259 | 02551/69 24 56 | |
Frau Averbeck | B - C und Ne - Nz | A 259 | 02551/69 24 55 |
D - Gra
|
A 261
|
02551/69 24 58
|
|
Gre - J
|
A 259
|
02551/69 24 51
|
|
K - Ko und M - Na
|
A 261
|
02551/69 24 57
|
|
Kr - L
|
A 262
|
02551/69 24 50
|
|
O - R
|
A 262
|
02551/69 24 52
|
|
S - T
|
A 260
|
02551/69 24 54
|
|
Herr Ostkotte |
Widersprüche Ordnungswidrigkeiten |
A 263 | 02551/69 24 53 |
Anträge / Formulare
Online-Antragstellung
Das Elterngeld kann ab sofort Online beantragt werden. Die Antragsstellung erfolgt über die Seite Familienportal.NRW. Nach Absenden Ihrer Antragsdaten müssen Sie nur noch die Unterschriftsseite und erforderlichen Nachweise bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen und schon sind Sie am Ziel. Bald wird die Antragstellung vollständig digital möglich sein.
Falls Sie die Vorteile des Online-Antrags nicht nutzen möchten, können Sie den Antrag auch auf Papier ausfüllen. Die notwendigen Unterlagen erhalten Sie hier:
- Antragsformular (für Geburten bis Ende März 2024)
- Hinweisblatt zum Antrag auf Elterngeld bis Ende März 2024
- Antragsformular (für Geburten ab April 2024)
- Hinweisblatt zum Antrag auf Elterngeld ab April 2024
- Angaben zu Steuern und Sozialabgaben
bei Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft - Gewinnermittlung vor der Geburt
für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft - Gewinnermittlung nach der Geburt
für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft - Angaben zu Steuern und Sozialabgaben (Ausland)
bei Erwerbstätigkeit außerhalb Deutschlands oder Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der EU, des EWE oder der Schweiz - Checkliste für Behördengänge und Anträge rund um die Geburt eines Kindes
Was sollte ich noch wissen?
Vorträge zum Elterngeld und zur Elternzeit
Darüber hinaus werden durch die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Vorträge zum Elterngeld und zur Elternzeit gehalten.
Termine:
Wann |
Beginn |
Wo |
15.05.2024
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19:30 Uhr
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03.07.2024
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19:30 Uhr
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11.09.2024
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19:30 Uhr
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13.11.2024
|
19:30 Uhr
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Hinweis:
Interessierte können sich direkt beim jeweiligen Ausrichter über Anmeldungsmöglichkeiten oder weitere Details informieren. (Mit einem Klick auf den Ausrichter gelangen Sie zur entsprechenden Homepage.)
Links
Weitere Informationen zum Elterngeld und zur Elternzeit erhalten Sie auch durch eine Informationsbroschüre, die Sie hier aufrufen können oder auf folgenden Internet-Seiten und Hotline:
- Elterngeld und Elternzeit - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Elterngeldrechner
- Servicecenter der Staatskanzlei
Hotline für Elternzeitfragen
Tel. 0211/837-1912
E-Mail: elternzeit@mfkjks.nrw.de
Arbeitsgruppenleitung
Lukas Ostkotte
Tel.: 02551/69-2453
E-Mail: lukas.ostkotte@kreis-steinfurt.de
Postadresse
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt