Fachtag Kindertagespflege am 04. Mai 2024 Alles
Sinne auf Empfang – Imluse für eine gesunde frühkindliche Entwicklung!
Bewegung ist bereits für die ganz Kleinen elementar. Nicht nur
für die motorische Leistungsfähigkeit, die körperliche und seelische Gesundheit
und den Aufbau von Ressourcen, sondern auch für frühkindliche Bildungsprozesse.
Kinder erforschen und entdecken die Welt durch ihre Sinne. Sie
sehen, beobachten, hören, fühlen, tasten, riechen, schmecken, ruhen. Sich zu
bewegen ist für die Kleinen ein Ausdruck ihrer Lebenslust ihrer Freude am
Dasein und auch ein Zeichen ihrer Lebendigkeit.
Zu diesem Thema findet am 04.05.2024 ein Fachtag für alle Kindertagespflegepersonen im Kreis Steinfurt in der Zeit von 08:30 bis 15:30 Uhr im Ballenlager in Greven statt. Eine Zuordnung zu den einzelnen Workshops wurde bereits vorgenommen. Das Programmheft mit den einzelnen Workshops finden Sie hier.
Bundesweite Aktionswoche Kindertagespflege 15. - 21. April 2024
Auch in 2024 wird das Kreisjugendamt zusammen mit den vier
Stadtjugendämtern, den Bildungsträgern und Kindertagespflegepersonen kreisweit
auf diesem Weg wieder mit vielen lebendigen und kreativen Aktionen und
Fortbildungen auf die Kindertagespflege aufmerksam machen. Daneben wird es Aktionen
wie Info-Stände, Kinderspiel-Aktionen, Tage der offenen Tür und andere tollte
Veranstaltungen geben.
Seien Sie dabei und gestalten Sie die Woche mit uns
gemeinsam. Das Programm zur Aktionswoche finden Sie hier.
Gütesiegel
„bewegte Kindertagespflege“ Kooperation mit dem Kreissportbund (KSB)
Bewegungsförderung
als roter Faden!
Körperbildung, Bewegung und Spielen sind lebensbedeutsam für
die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung unserer Kinder. Gemeinsam mit
Stadt- und Kreissportbünden, Sportvereinen und der Kindertagespflege möchte die
Sportjugend NRW die Lebenswelten der Kinder aktiv gestalten und positiv
beeinflussen.
Bewegungsförderung sollte sich als
roter Faden durch den Alltag der Kinder ziehen und so nicht nur den
kindlichen Bedürfnissen nach Bewegung und Spiel entgegenkommen, sondern ihnen
auch das Tor zum Lernen öffnen. Um hierfür möglichst viele
Kindertagespflegepersonen zu erreichen, hat die Sportjugend NRW eine spezielle
Qualifizierung konzipiert.
Bewegung
und Spiel für die Kleinsten (U3)
In dieser Qualifizierung erleben Kindertagespflegepersonen
praxisnah und theoretisch fundiert, welche Bedeutung Bewegung und Spiel für die
kindliche Entwicklung hat. Bewegung ist der Motor zur Bewältigung vieler
Entwicklungsaufgaben der Kinder. Bewegungsförderung wird auch als Element der
Beziehungspflege verstanden. Sie lernen alltagsintegrierte Bewegungsanlässe und
Bewegungsangebote im häuslichen Umfeld und in der Umgebung zu erkennen, zu
nutzen und zu initiieren.
Abschließend wird den Lehrgangsteilnehmenden das
Zertifikat „Bewegungs-förderung in der Kindertagespflege“ ausgehändigt. (Quelle: SJ NRW)
Der Kreis Steinfurt und der Kreissportbund Steinfurt möchten den
Kindertagespflegestellen im Kreis ermöglichen, dieses Gütesiegel „Bewegte
Kindertagespflege“ zu erlangen. Hier finden Sie weitere Informationen.
Kindertagespflege – ein Job mit Zukunft. Qualifizierung nach dem QHB
Kindertagespflege wäre ein interessanter Job und eine berufliche
Alternative für Sie?
In diesem Video erfahren Siemehr über Rahmenbedingungen, Inhalte und
Besonderheiten der notwendigen Qualifizierung nach dem QHB =
Kompetenzorientiertes „Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege". Diese
seit 2019 im Kreis Steinfurt umgesetzte Form der Qualifizierung
orientiert sich inhaltlich und methodisch an den aktuellen Anforderungen
und Herausforderungen an Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern
unter drei Jahren.
Kontakt
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir informieren Sie über Rahmenbedingungen und Verdienstmöglichkeiten.
Was ist Kindertagespflege?
Kindertagespflege ist eine
familienähnliche Form der Tagesbetreuung von Kindern. Sie hat einen
eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Die Kinder werden in kleinen
Gruppen im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in einer
Großtagespflegestelle betreut. Die Kindertagespflege soll die
Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Person fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und
ergänzen. Kindertagespflege soll eine
Unterstützung sein, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Kindertagespflege ist zeitlich
flexibel und wird individuell von Eltern und zertifizierten Kindertagespflegepersonen
gestaltet.
Was ist Großtagespflege?
Unter Großtagespflege versteht man die Betreuung und Förderung
von mehr als fünf bis max. neun Kindern in einer Gruppe, die von mindestens
zwei und maximal drei Kindertagespflegepersonen gemeinsam angeboten wird. Jede
dieser Kindertagespflegepersonen muss eine Erlaubnis zur Kindertagespflege
haben.
Ihre bundesgesetzliche Verortung findet sich in §§ 23 und 43
SGB VIII. Daraus ergibt sich die vertragliche und pädagogische Zuordnung jedes Kindes
zu einer Kindertagespflegeperson. Die allgemeinen Rahmenbedingungen für die
Kindertagespflege finden auch bei der Großtagespflege Anwendung.
Die Großtagespflege bietet Kindern die Möglichkeit, in einer
Gruppe sowohl individuelle Betreuung und Förderung zu genießen als auch
Gruppenerfahrungen zu sammeln. Die
Kinder können Bindungs- und Betreuungskontinuität zu Ihrer
Kindertagespflegeperson genießen und haben dennoch die Möglichkeit, andere Erwachsene
und mehr Kinder, als in der „normalen“ Kindertagespflege zu erleben.
Die Betreuung in einer Großtagespflege kann in angemieteten oder
nicht privat genutztem Wohnraum stattfinden. Voraussetzung hierfür ist, dass
die Räumlichkeiten kindgerecht und geeignet sind (§ 43 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII). So
ist gewährleistet, dass alle Räume ausreichend Platz zum Spielen, für Bewegung,
für Mahlzeiten sowie Ruhe und Entspannung bieten. Kinder, die nach der Schule
betreut werden, benötigen darüber hinaus noch einen geeigneten Platz zur
Erledigung der Schularbeiten.
Möglich wären z. B. die zum Zwecke der Kindertagespflege
angemietete Wohnungen, ehemalige Gewerberäume oder Räume in Schulen oder
Kindertagesstätten.
Welche
Kindertagespflegestellen gibt es im Kreis Steinfurt?
Das STEP - Kreis STeinfurt ElternPortal - bietet
Eltern die Möglichkeit, nach öffentlich geförderten
Kindertageseinrichtungen (Kitas) und Kindertagespflegestellen (Kindertagespflegepersonen/Großtagespflege)
im Kreisjugendamtsbezirk Steinfurt zu suchen. Sie können sich hier direkt
online für einen Betreuungsplatz vormerken lassen.
Wer kann Kindertagespflege nutzen?
Vorrangig richtet sich die
Kindertagespflege an Kinder unter 3 Jahren. Darüber hinaus kann in
Ausnahmefällen und nach Ausschöpfung der Angebote der Kindertageseinrichtung
oder der Schule Kindertagespflege im Rahmen der Randzeitenbetreuung auch für
Kinder bis 14 Jahren gewährleistet werden. Um den Bildungs- und
Erziehungsauftrag der Kindertagespflege erfüllen zu können, ist eine
Mindestbetreuungszeit von 10 Stunden erforderlich. Der Betreuungsumfang soll
zum Wohle des Kindes 55 Wochenstunden nicht überschreiten. Für Kinder bis zu Vollendung des
1. Lebensjahres kann, wenn die Eltern berufstätig sind, ebenfalls
Kindertagespflege gewährt werden.
Kindertagespflegeperson werden
Wenn Sie Freude an der
Erziehungsaufgabe und am Umgang mit Kindern haben, Ihre Erfahrungen einbringen
möchten oder ein zusätzliches Kind als Bereicherung für die ganze Familie
sehen, dann können Sie als Tagespflegeperson tätig werden. Sie übernehmen dabei
eine große Verantwortung und begleiten Kinder in einer sensiblen Phase ihres
Lebens. Ein polizeiliches Führungszeugnis, ein ärztliches Attest und eine
abgeschlossene Berufsausbildung sind erforderlich. Darüber hinaus ist zur
Erweiterung der vorhandenen pädagogischen Kompetenz der Besuch einer
Qualifizierungsmaßnahme erforderlich. Außerdem wird bei einem Hausbesuch
festgestellt, ob der Haushalt der Kindertagespflegeperson oder andere
Räumlichkeiten, in denen betreut wird, geeignet und kindgerecht sind. Die Tätigkeit wird in der Regel
als selbstständige Arbeit ausgeübt. Die Höhe der laufenden Geldleistungen wird
von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt (gemäß SGB VIII §23).
Laufende Geldleistung für Kindertagespflegepersonen
Die Kindertagespflegeperson erhält vom
Jugendamt eine monatliche laufende Geldleistung gem. § 23 Abs. 2 SGB VIII. Diese
berechnet sich aus der jeweiligen Qualifikation der Kindertagespflegeperson und dem gebuchten
Stundenkontingent der Personensorgeberechtigten.
Alle Regelungen zum Thema finden Sie in den Richtlinien für die Kindertagespflege (Stand 01.01.2024). Hierin finden Sie auch die Leistungstabelle bis zum 31.07.2024.
Die Tabelle der laufenden Geldleistung ab dem 01.08.2024 finden Sie hier.
Vertretung in der Kindertagespflege
Für Eltern ist
neben der pädagogischen Qualität vor allem die Verlässlichkeit ein wesentliches
Qualitätsmerkmal. Sie müssen sich sicher sein können, dass ihr Kind gut und
verlässlich betreut wird.
Gem. § 23 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII hat das Jugendamt die
Pflicht, für Ausfallzeiten einer Kindertagespflegeperson rechtzeitig eine
andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen. Daher führte das Kreisjugendamt Steinfurt
zum Kindergartenjahr 2020/2021 die Vertretungsregelung mit Freihaltepauschalen
ein.
Vorrangig
richtet sich die Kindertagespflege an Kinder unter drei Jahren. Kinder mit
einem besonderen Förderbedarf oder Kinder, die von einer Beeinträchtigung
bedroht sind, können von inklusiv qualifizierten Kindertagespflegepersonen
betreut werden. Um den Bildungs- und Erziehungsauftrag in Kindertagespflege
erfüllen zu können, erfolgt im Betreuungsrahmen eine Platzabsenkung, so dass
sich die Anzahl der Kinder in der Gruppe reduziert. Der Betreuungsumfang
richtet sich nach dem individuellen Betreuungsbedarf der Familie.
Die
Fachberatungen beraten Sie in allen Fragen rund um die Kindertagespflege. Sie
vermitteln Ihr Kind/Ihre Kinder an geeignete Kindertagespflegepersonen und
stehen Ihnen auch danach für Rückfragen oder bei Problemen zur Verfügung.
Bundesweite Aktionswoche der Kindertagespflege vom 08.-14. Mai 2023
In der Aktionswoche
"Gut betreut in Kindertagespflege" fanden auch in diesem Jahr tolle,
kreative Aktionen rund um die Kindertagespflege statt. Der Bundesverband für
Kindertagespflege e.V. (BVKTP) rief dazu auf, Fotos oder Videos in den sozialen
Medien zu verbreiten und dazu den Hashtag #GutBetreutInKindertagespflege und
#BundesverbandKindertagespflege zu nutzen.
Auch im Kreis Steinfurt präsentieren wir
uns wieder gemeinschaftlich auf diesem Weg. Neben einem
abwechslungsreichen Programm waren
auch in diesem Jahr weitere Highlights dabei.
Bundesprogramm "ProKindertagespflege"
Mit dem Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ stärkte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gezielt die Weiterentwicklung der Kindertagespflege. Von Januar 2019 bis Dezember 2022 wurden rund 48 Modellstandorte gefördert. Nach dem Motto „Qualifiziert Handeln und Betreuen“ setzte das Bundesprogramm auf Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen, Verbesserung der Rahmenbedingungen und die Stärkung der Zusammenarbeit mit den Kommunen.
Das Bundesprogramm „ProKindertagespflege“: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Alle Informationen zum Bundesprogramm gibt es hier.
Im Zeitraum von 2019 - 2021 nahm das Kreisjugendamt Steinfurt im Verbund mit den vier Stadtjugendämtern erfolgreich an dem Bundesprogramm teil. In umfassenden Imagekampagnen wurde unter anderem mit Hilfe von Kinowerbung, einem Radiospot, einem bedruckten Bus, kreisweit einheitlichen Flyern und Plakaten, Brotdosen oder Warnwesten für Kleinkinder auf die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson aufmerksam gemacht und geworben.
Auch die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen nach dem QHB (Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege) ist seither ein Qualitätsmerkmal in der Aus- und Weiterbildung von Kindertagespflegepersonen im gesamten Kreis Steinfurt.
Kindertagespflege im Kreis Steinfurt – sicher unterwegs!
Impressionen aus der Großtagespflege „Alpenzwerge“ (Foto: Melanie Tschöke)
Die Fachberatungen beraten Sie in
allen Fragen rund um Kindertagespflege. Sie vermitteln Ihr Kind/Ihre Kinder an
geeignete Kindertagespflegepersonen und stehen Ihnen auch danach für Rückfragen
oder bei Problemen zur Verfügung.
Auch beraten die Fachberatungen
Sie, sollten Sie Interesse an dem Aufgabenfeld Kindertagespflege haben.
Das Leitbild des
Kreisjugendamtes ist gemeinsam mit allen Mitarbeitenden entstanden und wird regelmäßig überprüft, fortgeschrieben
und weiterentwickelt.