Schwerbehindertenrecht

Symbol Schwerbehinderung

In unserem Grundgesetz heißt es: "Niemand darf wegen seiner Behinderungen benachteiligt werden." (Artikel 3, Absatz 3, Satz 2).

Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen selbstständig und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen sollen.

Aus diesem Grund können behinderte Menschen staatliche Leistungen erhalten, um die Folgen einer Behinderung zu mildern. 

Leistungsbeschreibung Schwerbehindertenausweis

Nach dem SGX IX gelten Menschen als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist (§ 2 Abs. 1 SGB IX).

Antrag zur Feststellung einer Schwerbehinderung

Weitere Anträge und Formulare

Ansprechpersonen

Buchstabenbereich
Sachbearbeiter/in
Zimmer
Tel.:
02551 -
A - Bre
Herr StallD0004
69-1603
Brf - DieFrau Löbbering
D000569-1686
Dif - GoFrau UedingD001069-1696
Gr - HFrau  GoleniaD000369-1683
I - KoFrau Wittrock
D001169-1694
Kq - MidFrau NeumannD001369-1693
Mie - PiFrau Böing
D000369-1680
Pm - RabFrau EngelmannD001269-1608
Rac - SchuFrau Hallau
D0010
69-1681
Schw - VFrau WerningD000369-1684
W- ZFrau Glose
D0002
69-1690

Ansprechpersonen für Widersprüche,                  Nachuntersuchungen und Klagen        

Buchstabenbereich
Sachbearbeiter/in
Zimmer
Tel.:
02551 -
A - Ell
Frau Feemers
D0002
69-1689
Elm - HeeFrau OstermannD0012
69-1682
Hef - MeqHerr Lülf
D0011
69-1685
Mer - SchmFrau Ruhwinkel
D0012
69-1687
Schn - ZFrau RuhmöllerD0013
69-7250
 

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen.