Seiteneinsteigeruntersuchung

Für alle zugewanderten Kinder und Jugendliche ist wie bei allen deutschen Kindern mit Schuleintritt eine ärztliche Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben (§34 Abs. 6 Satz 1 SchulG NRW). Zur Untersuchung der „Seiteneinsteigenden“ kommt die Schulärztin/der Schularzt während der Schulzeit in die Schule.

Was umfasst die schulärztliche Untersuchung?

  • Hör- und Sehtest inkl. Farbsehen und räumliches Sehen
  • Überprüfung des Impfstatus
  • Bestimmung von Größe und Gewicht
  • körperliche Untersuchung
  • Überprüfung der auditiven Wahrnehmungsleistung
  • Untersuchung auf schulrelevante chronische, übertragbare und allergische Erkrankungen
  • Untersuchung des Entwicklungsstandes und der seelischen Gesundheit

Was benötigt der Schularzt/die Schulärztin?

  • den ausgefüllten Gesundheitsfragebogen (in muttersprachlicher Übersetzung)
  • den Impfausweis   
  • falls vorhanden, die aktuellen Arzt- und Therapeutenberichte

Es werden bei der Untersuchung keine Impfungen durchgeführt. Des Weiteren wird immer auf kulturelle und religiöse Vorschriften Rücksicht genommen.

Selbstverständlich dürfen die Erziehungsberechtigten ihr Kind bei der Untersuchung begleiten. Bedarfsweise kann die Unterstützung durch einen Dolmetscher erfolgen (rechtzeitige Voranmeldung erforderlich!).

Im Anschluss an die Untersuchung informiert die Schulärztin/der Schularzt die Schulleitung über sämtliche schulrelevanten Befunde.



Weitere Informationen finden Sie unter:

Schulärztliche Untersuchungen bei der Einschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen

Schulgesetz NRW


Ansprechperson:

Mareen Ehbing

Kontakt

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Tel.: 02551 69-2893
Fax: 02551 69-92893
mareen.ehbing@kreis-steinfurt.de

Postadresse

Raum-Nr.: ST - Zi. F2073
Tecklenburger Straße 10
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Funktion

Gesundheitsamt
 

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