Amtsblatt

Amtsblätter aus 2019-2024
 

Inhalt

Das "Amtsblatt für den Kreis Steinfurt" ist das amtliche Bekanntmachungsorgan des Kreises Steinfurt. Es wird bedarfsabhängig veröffentlicht und enthält amtliche Mitteilungen zu folgenden Themen:

    • Sitzungstermine einschließlich Tagesordnungen
    • Bekanntmachung von Satzungen und Satzungsänderungen
    • Bekanntmachung von öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vereinbarungen
    • Öffentliche Zustellung von Ordnungsverfügungen und Bescheiden

    In bestimmten Fällen veröffentlichen darüber hinaus die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, verschiedene Verbände und die Kreissparkasse Steinfurt diverse Bekanntmachungen im Amtsblatt für den Kreis Steinfurt.

    Herausgeber ist der Landrat des Kreises Steinfurt.

    Bezug

    Einzelexemplare können im Büro des Landrates der Kreisverwaltung angefordert werden. Für den postalischen Bezug des Amtsblattes werden Gebühren erhoben. Die Bezugsgebühren betragen derzeit 0,10 € je Seite zuzüglich Portokosten. Der Versand per E-Mail ist kostenlos.

    Darüber hinaus kann das Amtsblatt kostenlos per E-Mail abonniert werden.

    Amtsblatt-Abo

    Um das Amtsblatt für den Kreis Steinfurt zu abonnieren, senden Sie einfach eine formlose E-Mail an amtsblatt@kreis-steinfurt.de.

    / Behinderung / Fahrdienst für behinderte Menschen

    Leistungsbeschreibung

    Der Kreis Steinfurt fördert einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen.

    Die Fahrten sollen außergewöhnlich gehbehinderten Menschen den Kontakt zu ihrer Umwelt sowie die Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben ermöglichen und erleichtern.

    Dazu gehören beispielhaft Besuche von Verwandten und Freunden, die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder kulturellen Bedürfnissen dienen sowie die Erledigung von Besorgungen oder geschäftlichen Angelegenheiten.

    Voraussetzung für die Gewährung dieser Hilfe ist, dass der Antragsteller/ die Antragstellerin dem berechtigten Personenkreis angehört.

    Dazu zählen
    - Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkmal „aG" oder Gleichgestellte, die wegen Art und Schwere der Behinderung (z.B. Rollstuhlfahrer) öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können und
    - die ihren Wohnsitz im Bereich des Kreises Steinfurt haben und
    - auf deren Namen kein Kraftfahrzeug zugelassen ist bzw. ein privates Kraftfahrzeug über Familienangehörige nicht zur Verfügung steht sowie
    - hilfebedürftig im Sinne des SGB XII sind.

    Die Fahrten werden durchgeführt vom DRK und vom Malteser Hilfsdienst sowie gewerblichen Taxi- und Mietwagenbetrieben.

    Anträge sind dort oder auch beim Kreis Steinfurt erhältlich.

    Enthalten in folgenden Kategorien

     

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