Amtsblatt
Inhalt
Das "Amtsblatt für den Kreis Steinfurt" ist das amtliche Bekanntmachungsorgan des Kreises Steinfurt. Es wird bedarfsabhängig veröffentlicht und enthält amtliche Mitteilungen zu folgenden Themen:
- Sitzungstermine einschließlich Tagesordnungen
- Bekanntmachung von Satzungen und Satzungsänderungen
- Bekanntmachung von öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vereinbarungen
- Öffentliche Zustellung von Ordnungsverfügungen und Bescheiden
In bestimmten Fällen veröffentlichen darüber hinaus die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, verschiedene Verbände und die Kreissparkasse Steinfurt diverse Bekanntmachungen im Amtsblatt für den Kreis Steinfurt.
Herausgeber ist der Landrat des Kreises Steinfurt.
Bezug
Einzelexemplare können im Büro des Landrates der Kreisverwaltung angefordert werden. Für den postalischen Bezug des Amtsblattes werden Gebühren erhoben. Die Bezugsgebühren betragen derzeit 0,10 € je Seite zuzüglich Portokosten. Der Versand per E-Mail ist kostenlos.
Darüber hinaus kann das Amtsblatt kostenlos per E-Mail abonniert werden.
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⇑ / Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber
Leistungsbeschreibung
Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, sind verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Wenigstens 5 % der Arbeitsplätze sind mit schwerbehinderten Menschen (bzw. Gleichgestellten) zu besetzen. Unabhängig davon hat ein Arbeitgeber zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Kommt ein Arbeitgeber dieser Beschäftigungspflicht nicht nach, zahlt er für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe. Die Höhe der Ausgleichsabgabe ist gestaffelt.
Aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe werden u. a. auch die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben erbracht.