Amtsblatt

Amtsblätter aus 2019-2024
 

Inhalt

Das "Amtsblatt für den Kreis Steinfurt" ist das amtliche Bekanntmachungsorgan des Kreises Steinfurt. Es wird bedarfsabhängig veröffentlicht und enthält amtliche Mitteilungen zu folgenden Themen:

    • Sitzungstermine einschließlich Tagesordnungen
    • Bekanntmachung von Satzungen und Satzungsänderungen
    • Bekanntmachung von öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vereinbarungen
    • Öffentliche Zustellung von Ordnungsverfügungen und Bescheiden

    In bestimmten Fällen veröffentlichen darüber hinaus die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, verschiedene Verbände und die Kreissparkasse Steinfurt diverse Bekanntmachungen im Amtsblatt für den Kreis Steinfurt.

    Herausgeber ist der Landrat des Kreises Steinfurt.

    Bezug

    Einzelexemplare können im Büro des Landrates der Kreisverwaltung angefordert werden. Für den postalischen Bezug des Amtsblattes werden Gebühren erhoben. Die Bezugsgebühren betragen derzeit 0,10 € je Seite zuzüglich Portokosten. Der Versand per E-Mail ist kostenlos.

    Darüber hinaus kann das Amtsblatt kostenlos per E-Mail abonniert werden.

    Amtsblatt-Abo

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    / Wirtschaftliche Jugendhilfe

    Leistungsbeschreibung

    Die Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe umfassen die Bearbeitung von kinder- und jugendhilferechtlichen Anträgen hinsichtlich der rechtlichen und finanziellen Abwicklung. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII).

    Die Wirtschaftliche Jugendhilfe prüft und bescheidet Anträge, prüft die örtliche und sachliche Zuständigkeit und rechnet die gewährten Hilfen ab. Darüber hinaus wird bei den Hilfen, in deren Rahmen der Lebensunterhalt des jungen Menschen sichergestellt wird, die finanzielle Situation der Eltern, Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen geprüft. Je nach Ergebnis der Prüfung ist ein Kostenbeitrag zu leisten.

    Hilfeformen und Kosten:

    Folgende Hilfen werden bei Bedarf geleistet:

    1. Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (§ 20 SGB VIII)
    2. Gemeinsame Wohnformen für alleinerziehende Mütter/Väter und Kinder bis zum sechsten Lebensjahr (§ 19 SGB VIII)
    3. Hilfe zur Erziehung für Kinder und Jugendliche (§§ 27 ff. SGB VIII)
    4. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer seelischen Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)
    5. Hilfe für junge Volljährige (§ 41 in Verbindung mit §§ 27 ff. SGB VIII oder § 35a SGB VIII)

    Ausgestaltungen der Hilfen und Kostenbeitragspflicht:

    1. Ambulante Hilfen (Ihr Kind wohnt weiterhin zuhause): Hier müssen Sie keinen Kostenbeitrag zahlen.
    2. Teilstationäre Hilfen (Ihr Kind wird in einer Tagesgruppe oder teilweise in einer Einrichtung betreut, wohnt aber weiterhin zuhause): Der Kostenbeitrag richtet sich nach der finanziellen Situation der Person, mit der Ihr Kind zusammenlebt.
    3. Stationäre Hilfen (Ihr Kind wohnt in einer Einrichtung, einer Pflegefamilie oder sonstigen betreuten Wohnform): Sie zahlen das Kindergeld als Kostenbeitrag an das Jugendamt und zusätzlich wird geprüft, ob Sie (Eltern und junger Mensch) aufgrund Ihres Einkommens einen einkommensabhängigen Kostenbeitrag zahlen müssen.

    Verfahren:

    Über den pädagogischen Bedarf und über die für Sie geeignete Hilfe entscheidet das Sachgebiet Beratung, Hilfen und Unterstützung für Erziehungsberechtigte. Für die Gewährung von Hilfen nach dem SGB VIII ist ein Antrag erforderlich. Dieser kann bei der für Sie zuständigen Sozialfachkraft des Sachgebietes Beratung, Hilfen und Unterstützung für Erziehungsberechtigte gestellt werden. In diesem Zusammenhang wird Ihnen auch der weitere Verfahrensablauf erläutert.

    Erforderliche Unterlagen für die Prüfung des Kostenbeitrags:

    Um zu berechnen, ob ein einkommensabhängiger Kostenbeitrag von Ihnen gefordert werden muss, legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

    • Wir benötigen Ihr monatliches Einkommen von Januar bis Dezember (Lohnabrechnungen und den Steuerbescheid) von dem Kalenderjahr, bevor die Jugendhilfeleistung beginnt. Wenn Sie in dieser Zeit durchgängig bei einem Arbeitgeber gearbeitet haben, genügt es, wenn Sie uns die Abrechnung von Dezember mit den ausgewiesenen Jahreswerten zukommen lassen. 

    • Beziehen Sie Arbeitslosengeld I oder II (ALG I oder ALG II), legen Sie bitte die Bescheide des betreffenden Jahres vor.

    • Beziehen Sie Rente, benötigen wir von Ihnen die Rentenmitteilungen des betreffenden Jahres.

    • Beziehen Sie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder aus Gewerbe, reichen Sie bitte den letzten vorliegenden Steuerbescheid ein.

    An wen muss ich mich wenden?

    Ihre Ansprechpersonen:

    Heranziehung zu den Kosten (Einkommensabhängige Kostenbeiträge von Eltern; Abzweigung von Kindergeld):

    Bezirk Steinfurt 

    (Altenberge, Horstmar, Laer, Metelen, Neuenkirchen, Nordwalde, Ochtrup, Steinfurt-Borghorst, Steinfurt-Burgsteinfurt, Wettringen)

    Frau Heckmann
    Telefon: 02551/69 2335
    Fax:        02551/69 92335
    Mail:       Heckmann@kreis-steinfurt.de

    Bezirk Tecklenburg 

    (Hörstel, Hopsten, Ladbergen, Lengerich, Lienen, Lotte, Mettingen, Recke, Saerbeck, Tecklenburg, Westerkappeln)

    Herr Wellkamp
    Telefon: 02551/69 2334
    Fax:        02551/69 92334
    Mail:      wellkamp@kreis-steinfurt.de


    Grundsatzsachbearbeitung (u. a. Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit, Entscheidung über Beihilfen als Annexleistung zur Erziehungshilfe, Anträge auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, Hilfen gem. § 19 SGB VIII)

    Frau Weingarten
    Telefon:  02551/69 2339
    Fax: 02551/69 92339
    Mail: weingarten@kreis-steinfurt.de

    Frau Reeker
    Telefon: 02551/69 2337
    Fax: 02551/69 92337
    Mail: reeker@kreis-steinfurt.de

    Frau Zumbusch
    Telefon: 02551/69 2336
    Fax: 02551/69 92336
    Mail: zumbusch@kreis-steinfurt.de

    Frau Schräder
    Telefon:  02551/69 2338
    Fax: 02551/69 92338
    Mail: schraeder@kreis-steinfurt.de

    Frau Ahlers

    Telefon: 02551/69 2374
    Fax: 02551/69 92374
    Mail: ahlers@kreis-steinfurt.de


    Zuständigkeitsbereich:

    Fachliche Leitung


    Steinfurt-Borghorst
    Steinfurt-Burgsteinfurt

    Zuständigkeitsbereich:

    Horstmar
    Laer
    Metelen
    Altenberge
    Nordwalde
    Ochtrup

    Zuständigkeitsbereich:

    Tecklenburg
    Hörstel
    Lotte
    Hopsten

    Zuständigkeitsbereich:

    Ladbergen
    Lengerich
    Saerbeck
    Westerkappeln

     Zuständigkeitsbereich:

    Recke
    Wettringen 
    Neuenkirchen
    Lienen
    Mettingen



    Bewilligung und Abrechnung von Hilfen, Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gegen andere Sozialleistungsträger (Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Berufsausbildungsförderung (BAföG), Renten usw.), Festsetzung der Kostenbeiträge von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen

    Ansprechperson 

    Ambulante Hilfen 

    Stationäre und teilstationäre Hilfen
    (Zuständigkeit nach Anbietern und Nachnamen der Hilfeempfänger) 

    Pflegekinder 
    (Zuständigkeit nach Nachname des Pflegekindes)  

    Frau Kolender
    Telefon: 02551/69 2355
    Fax: 02551/69 92355
    Mail: kolender@kreis-steinfurt.de

    Sonstige Träger A - D
    Caritas Impuls (Nachname A - K)
    VSE NRW (Nachname A - K)

    V - Z 

    Herr Schubert
    Telefon: 02551/69 2333
    Fax: 02551/69 92333
    Mail: Schubert@kreis-steinfurt.de

    Sonstige Träger E - G
    Ev. Jugendhilfe Münsterland (Nachname A - K)
    Caritas Kinderheim (Nachname A - K)
    Don Bosco

    L - P

    Frau Kruse
    Telefon: 02551/69 2331
    Fax: 02251/69 92331
    Mail: kruse@kreis-steinfurt.de

    Sonstige Träger H
    LWL Jugendhilfe Tecklenburg (Nachname A - K)
    Terra nova (Nachname A - K)
    Eylarduswerk (Nachname A - K)

    Q - U

    Frau Laumann
    Telefon: 02551/69 2332
    Fax: 02551/69 92332
    Mail: laumann@kreis-steinfurt.de

    Sonstige Träger I - K
    Caritas Impuls (Nachname L - Z)
    VSE NRW (Nachname L - Z)

    F - G 

    Frau Dubs
    Telefon: 02551/69 2357
    Fax: 02551/69 92357
    Mail: dubs@kreis-steinfurt.de

    Sonstige Träger L - P
    LWL Jugendh. Tecklenburg (Nachname L - Z)
    Terra nova (Nachname L - Z)
    Caritas Kinderheim (Nachname L - Z)
    Eylarduswerk (Nachname L - Z)
    Wellenbrecher
    Outlaw

    H - K 

    Frau Brinck
    Telefon: 02551/69 2330
    Fax: 02551/69 92330
    Mail: brinck@kreis-steinfurt.de

    Sonstige Träger Q - Z
    Ev. Jugendhilfe Münsterland (Nachname L - Z)
    Kinder- und Jugendhilfe tibb
    Praxis Zweers Nordhorn 

    A - E


    Was sollte ich noch wissen?

     

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