Kreispartnerschaften

Wir sind Partner quer durch Europa!
 

Der Kreis Steinfurt pflegt offizielle Partnerschaften mit den folgenden Kreisen

  • seit 1972 mit dem Verwaltungsbezirk London Borough of Ealing in Großbritannien
  • seit 1990 mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern
  • seit 2005 mit der Region Telsiai in Litauen.
  • Seit April 2023 verbindet uns eine Solidaritätspartnerschaft mit der Stadt Tscherkassy in der Ukraine.

Möchten auch Sie gerne mit Gruppen, Vereinen, Initiativen oder Kommunen in den Partnerkreisen oder bei den Kooperationspartnern Kontakt aufnehmen, wissen aber nicht, an wen Sie sich wenden sollen? Möchten Sie weitere Informationen über unsere Partner?

Oder verfügen Sie bereits über Kontakte zu unseren Partnern oder Organisationen in deren regionalem Gebiet? Wir sind sehr an Informationen interessiert, welche Personen oder Organisationen aus dem Kreis Steinfurt bereits in unseren Partnerkreisen aktiv sind. Wären Sie oder Ihre Organisation bereit, uns über Ihre Kontakte detaillierter zu informieren?

/ Beistandschaften

Leistungsbeschreibung

Eine Beistandschaft kann grundsätzlich jeder Elternteil beantragen, dem die elterliche Sorge für das Kind alleine zusteht.
Bei gemeinsamem Sorgerecht kann dies darüber hinaus auch der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Es genügt ein schriftlicher Antrag. Dieser kann jederzeit schriftlich beendet werden.

Aufgaben des Beistandes

  • Feststellung der Vaterschaft durch freiwillige Anerkennung mittels Beurkundung beim Jugendamt, Standesamt oder Notar oder gerichtliche Feststellung vor dem Familiengericht
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, Einkommensüberprüfung des Unterhaltspflichtigen, Berechnung der Höhe des Unterhalts, Schaffung eines Unterhaltstitels

Beratungsangebot

Auch wenn keine Beistandschaft eingerichtet werden soll, können folgende Beratungs- und Unterstützungsangebote in Anspruch genommen werden:

  • Unterstützung von Müttern bei der Vaterschaftsfeststellung
  • Beratung von nicht miteinander verheirateten Eltern, zur Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge nach der Geburt
  • Unterstützung von alleinerziehenden Müttern und Vätern bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes oder Jugendlichen

Beurkundungen
Zur Sicherung der Rechte des Kindes und zur Vermeidung von Prozessen können u.a. folgende Beurkundungen vorgenommen werden:

  • Anerkennung der Vaterschaft
  • Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen
  • Erklärung der Eltern, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen

An wen muss ich mich wenden?


Für Beurkundungen und Besuche vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der zuständigen Ansprechperson.

Als Ansprechpersonen stehen Ihnen zur Verfügung:

Zuständigkeit für den Bezirk Steinfurt (Altenberge, Hörstel, Horstmar, Laer, Metelen, Neuenkirchen, Nordwalde, Ochtrup, Steinfurt, Wettringen) und außerdem für die Stadt Hörstel, die Gemeinde Hopsten und Recke

Name Ansprechpartner für...  Telefon
Herr Ermke A - Ei 0 25 51 / 69 23 40
Ej - Kn
0 25 51 / 69 23 48
Frau Fremming Ko - Ok 0 25 51 / 69 23 41
Frau Bäumer Ol - Sl 0 25 51 / 69 23 43
Sm - Vn
0 25 51 / 69 23 46
Frau Stemmerich Vo - Z 0 25 51 / 69 23 42


Zuständigkeit für den Bezirk Tecklenburg (Ladbergen, Lengerich, Lienen, Lotte, Mettingen, Saerbeck, Tecklenburg, Westerkappeln)

Bitte beachten! Die zuständigen Sachbearbeiter für den Bezirk Tecklenburg erreichen Sie ebenfalls über die Steinfurter Vorwahl in ihren Büros in der Verwaltungsstelle in Tecklenburg.

Name  Ansprechpartner für... Telefon
Frau Middendorf
A - C
We - Z
0 25 51 / 69 34 13
Frau Johannemann 
D - E
U - Wa
0 25 51 / 69 34 17
Frau Klingbeil F - Li 0 25 51 / 69 34 12
Frau Leuermann Lo - N
0 25 51 / 69 34 11
Frau Brune O - T 0 25 51 / 69 34 10

Bemerkungen

An dieser Stelle finden Sie den Link zur Broschüre  "Die Beistandschaft". Hier können Sie sich zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten des Jugendamtes informieren.
 

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