Erstattung von Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler der kreiseigenen Berufskollegs
Zu den Schülerfahrkosten weisen wir auf folgende Information (Dateien) hin:
Filename | Size | Date | ||
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Bestellschein FlashTicket plus - Technische Schulen des Kreises Steinfurt.pdf | 103.17 KB | 24.05.2019 | ||
Bestellschein FlashTicket plus - Hermann-Emanuel-Berufskolleg des Kreises Steinfurt.pdf | 103.36 KB | 24.05.2019 | ||
Bestellschein FlashTicket plus - Berufskolleg Tecklenburger Land des Kreises Steinfurt.pdf | 161.76 KB | 24.05.2019 | ||
Bestellschein FlashTicket plus - Kaufmännische Schulen Tecklenburger Land des Kreises Steinfurt.pdf | 161.85 KB | 24.05.2019 | ||
Bestellschein FlashTicket plus - Berufskolleg Rheine des Kreises Steinfurt.pdf | 103.16 KB | 24.05.2019 | ||
Bestellschein FlashTicket plus - Kaufmännische Schulen Rheine des Kreises Steinfurt.pdf | 163.22 KB | 24.05.2019 | ||
Informationsblatt Schülerfahrtkostenerstattung.pdf | 67.93 KB | 25.11.2020 | ||
Inforamtionsblatt Flash Ticket plus.pdf | 71.85 KB | 25.11.2020 |
Hinweis:
Die Anträge auf Erstattung von Schülerfahrtkosten sind in den jeweiligen Schulsekretariaten erhältlich.
⇑ / Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber
Leistungsbeschreibung
Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, sind verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Wenigstens 5 % der Arbeitsplätze sind mit schwerbehinderten Menschen (bzw. Gleichgestellten) zu besetzen. Unabhängig davon hat ein Arbeitgeber zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Kommt ein Arbeitgeber dieser Beschäftigungspflicht nicht nach, zahlt er für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe. Die Höhe der Ausgleichsabgabe ist gestaffelt.
Aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe werden u. a. auch die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben erbracht.