Schulärztliche Gutachten im Rahmen des Antrags auf sonderpädagogisch Förderung (AOSF)
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler nur mit sonderpädagogischer Unterstützung im Unterricht ausreichend gefördert werden kann, so kann ein „Verfahren zur Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungs-bedarfs“ durchgeführt werden.
Die Entscheidung über eine sonderpädagogische Unterstützung und die Förderschwerpunkte trifft die Schulaufsichtsbehörde. Im Sinne einer inklusiven Bildung findet die sonderpädagogische Förderung häufig in der allgemeinbildenden Schule statt.
Antragstellung/Ablauf des Verfahrens
Förderschwerpunkte
Gesetzliche Grundlagen
Kontakt
Telefon: 02551 / 69-2800
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-steinfurt.de