Schulärztliche Gutachten im Rahmen des Antrags auf sonderpädagogische Förderung (AOSF)
Wenn bei einer Schülerin oder einem Schüler ein erhöhter individueller schulischer Förderbedarf anzunehmen ist, wird ein „Verfahren zur Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs“ eingeleitet.
Die Entscheidung über eine sonderpädagogische Unterstützung sowie die Festlegung der Förderschwerpunkte trifft die Schulaufsichtsbehörde. Im Sinne einer inklusiven Bildung findet die sonderpädagogische Förderung häufig in der allgemeinbildenden Schule statt.
Antragstellung/Ablauf des Verfahrens
Förderschwerpunkte
Gesetzliche Grundlagen
Kontakt
Telefon: 02551 / 69-2800
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-steinfurt.de