Schuleingangsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung im Rahmen des Schulaufnahmeverfahrens (§ 54 Schulgesetz NRW) und hat grundsätzlich andere Schwerpunkte als die Vorsorge-untersuchung U9 bei der/dem niedergelassenen Kinder- oder Hausärztin/-arzt.

Bei der Schuleingangsuntersuchung werden neben der Testung von Seh- und Hörfähigkeit mit einem standardisierten Screening-Verfahren sogenannte Schulvorläuferfertigkeiten wie Aufmerksamkeit, Wahrnehmung, Aufgaben-verständnis, Zahlen- und Mengenvorwissen, Sprache, Motorik und Koordination überprüft sowie die sozial-emotionale Entwicklung beurteilt. Anschließend wird die entsprechende Stellungnahme für die aufnehmende Grundschule erstellt.

Die Schuleingangsuntersuchung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den betreuenden Kindertageseinrichtungen, der aufnehmenden Grundschule und den behandelnden Ärzten/Ärztinnen und Therapeuten/Therapeutinnen des Kindes.

Die Eltern / Sorgeberechtigten der Einschulungskinder, die Kindertagesstätten und die Grundschulen werden zeitnah über die geplanten Abläufe informiert.

Ablauf der Schuleingangsuntersuchung

Inhalte der Schuleingangsuntersuchung

Beginn der Schulpflicht / vorzeitige Einschulung

Zurückstellung vom Schulbesuch / erhöhter individueller Förderbedarf / Förderschulen

Eltern ABC

Kleiner Ratgeber - Übergewicht und Adipositas im Kindesalter

Elternfragebogen, Schweigepflichtsentbindung, Datenschutzerklärung

Kontakt

Telefon: 02551 / 69-2800
E-Mail: schuleingangsuntersuchung@kreis-steinfurt.de

 

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