Schulversäumnisse oder Eigen- und Fremdgefährdung in der Schule

Wenn Schülerinnen oder Schüler viele Stunden fehlen, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen.

Schülerinnen und Schüler, deren Verbleib in der Schule eine konkrete Gefahr für die eigene oder die Gesundheit anderer bedeutet, können vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf Grund des amtsärztlichen Gutachtens. Bei akuter Gefahr ist die Schulleiterin oder der Schulleiter befugt, einen vorläufigen Ausschluss vom Besuch der Schule auszusprechen.

Für die Begutachtung kann ggfs. auch eine Zusatzbegutachtung z. B. im kinder- und jugendpsychiatrischen Fachgebiet nötig sein. Unterlagen von behandelnden (Fach-)Ärztinnen/-ärzten, Therapeutinnen/Therapeuten und Einrichtungen werden einbezogen.


Gesetzliche Grundlage

  • §§ 43 und 54 Schulgesetz NRW

Kontakt

Telefon: 02551 / 69-2800
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-steinfurt.de

 

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