Ansprechpersonen
Zentrale Rufnummer/Auskunft: 02551/69 2305
Ihre zuständigen Ansprechpersonen finden Sie jeweils bei den
Aufgaben & Dienstleistungen sowie im Organigramm des Kreisjugendamtes.
Sekretariat in Steinfurt
Frau Kramer E-Mail: jutta.kramer@kreis-steinfurt.de | Tel.: 02551 69-2307 |
Frau Dieckmann E-Mail: s.dieckmann@kreis-steinfurt.de | Tel.: 02551 69-2326 |
Sekretariat in Tecklenburg
Frau Stratmann E-Mail: stratmann@kreis-steinfurt.de | Tel.: 02551 69-3222 |
Amtsleiter des Kreisjugendamtes Steinfurt
Stellvertretende Amtsleitung
Sachgebietsleiterin Sozialpädagogische Dienste
Sachgebietsleiterin Wirtschaftliche Jugendhilfe
Sachgebietsleiter Kindertagesbetreuung/Elterngeld
⇑ / Abgeschlossenheitsbescheinigung (WEG) ausstellen
Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) erhoben.
Tarifstelle 3.1.7.1
Ausfertigung eines Aufteilungsplanes nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 oder § 32 Abs. 2 Nr. 1 WEG
Gebühr: 100 Euro
je weitere Ausfertigung
Gebühr: 30 Euro
Tarifstelle 3.1.7.2
Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 oder § 32 Abs. 2 Nr. 2 WEG (Abgeschlossenheitsbescheinigung)
Gebühr:
a) je Sondereigentumsanteil 50 - 150 Euro
b) je Garagenstellplatz 20 Euro
c) je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung 30 Euro
An wen muss ich mich wenden?
Ermitteln Sie bitte in Abhängigkeit von der Stadt oder Gemeinde, in der sich das betreffende Grundstück befindet, Ihre persönliche Ansprechperson.