Ansprechpersonen
Zentrale Rufnummer/Auskunft: 02551/69 2305
Ihre zuständigen Ansprechpersonen finden Sie jeweils bei den
Aufgaben & Dienstleistungen sowie im Organigramm des Kreisjugendamtes.
Sekretariat in Steinfurt
Frau Kramer E-Mail: jutta.kramer@kreis-steinfurt.de | Tel.: 02551 69-2307 |
Frau Dieckmann E-Mail: s.dieckmann@kreis-steinfurt.de | Tel.: 02551 69-2326 |
Sekretariat in Tecklenburg
Frau Stratmann E-Mail: stratmann@kreis-steinfurt.de | Tel.: 02551 69-3222 |
Amtsleiter des Kreisjugendamtes Steinfurt
Stellvertretende Amtsleitung
Sachgebietsleiterin Sozialpädagogische Dienste
Sachgebietsleiterin Wirtschaftliche Jugendhilfe
Sachgebietsleiter Kindertagesbetreuung/Elterngeld
⇑ / Fliegende Bauten
Leistungsbeschreibung
Das Kreisbauamt prüft anhand der vorgelegten Unterlagen, ob eine gültige Ausführungsgenehmigung vorliegt, erforderliche Abstandsflächen zu vorhandenen baulichen Anlagen oder Grundstücksgrenzen eingehalten werden und ob eine Gebrauchsabnahme durchgeführt wird. Es können notwendige Auflagen vorgeschrieben oder die Aufstellung oder den Gebrauch des Fliegenden Baues untersagt werden, soweit dies nach den örtlichen Verhältnissen oder zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist.
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der aufgestellte Fliegende Bau mit den Bauvorlagen übereinstimmt,
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die Standsicherheit im Hinblick auf die örtlichen Bodenverhältnisse gewährleistet ist,
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der Fliegende Bau betriebssicher ist,
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die Auflagen der Ausführungsgenehmigung erfüllt werden,
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Bauteile beschädigt oder stark abgenutzt sind.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
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Schriftliche Anzeige zur Aufstellung eines Fliegenden Baues,
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Prüfbuch mit der Ausführungsgenehmigung und
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ggf. Lageplan mit Darstellung des Aufstellungsortes und geplanten Abständen zu baulichen Anlagen und Grundstücksgrenzen
Kosten
An wen muss ich mich wenden?
- kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte über 25.000 Einwohner verfügen über eine eigene Untere Bauaufsichtsbehörde
- für die übrigen Städte und Gemeinden sind die Kreise als Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig