Personenbeförderung

Die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung dient dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen und stellt deshalb im Vergleich zur allgemeinen Fahrerlaubnis höhere Anforderungen an die Eignung und Verantwortung (Zuverlässigkeit) des Inhabers. Sie kann auf höchstens fünf Jahre erteilt und muss dann verlängert werden. Um diese charakterliche Eignung überprüfen zu können, wird bei Antragstellung immer ein aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister und aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) benötigt.

Wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie einen Personenbeförderungsschein benötigen, oder Fragen zum Antragsverfahren haben, lassen Sie sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Führerscheinstelle beraten.


Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen führt, benötigt zusätzlich eine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung.

Zur Erklärung dienen folgende Definitionen:

Verkehr mit Taxen

Verkehr mit Mietwagen

Linienverkehr

Ausflugsfahrten

Ferienziel-Reisen

Krankenkraftwagen

Behinderten-Fahrdienst

/ Natur und Umwelt / Wasserrahmenrichtlinie

Leistungsbeschreibung

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie hat es sich zum Ziel gesetzt, die Bevölkerung mit ausreichend gutem Trinkwasser zu versorgen. Dafür ist nicht nur eine Verschlechterung der Gewässer zu vermeiden, sondern bis zum Jahre 2015 zuzüglich möglicher Verlängerungen (2021 und 2027) aktiv ein guter Zustand zu erreichen. Das gilt für das Grundwasservorkommen ebenso wie für die Oberflächengewässer. Der gute Zustand wird in der Wasserrahmenrichtlinie näher definiert.

Mit der Wasserrahmenrichtlinie wurde das deutsche Wasserrecht weiterentwickelt, wonach bisher schon die Gewässer so weit wie möglich in einem natürlichen oder zumindest naturnahen Zustand belassen oder in einen solchen zurückversetzt werden sollen. Mit der Wasserrahmenrichtlinie wird die Wasserwirtschaft jetzt über Verwaltungsgrenzen und über politische Grenzen hinaus an die Einzugsgebiete der größten europäischen Gewässer ausgerichtet. Im Portal "Flussgebiete NRW" wird die Umsetzung in den einzelnen Flussgebieten auf Landesebene abgewickelt (Organisation, Information, Mitwirkung, Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage

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