Personenbeförderung

Die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung dient dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen und stellt deshalb im Vergleich zur allgemeinen Fahrerlaubnis höhere Anforderungen an die Eignung und Verantwortung (Zuverlässigkeit) des Inhabers. Sie kann auf höchstens fünf Jahre erteilt und muss dann verlängert werden. Um diese charakterliche Eignung überprüfen zu können, wird bei Antragstellung immer ein aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister und aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) benötigt.

Wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie einen Personenbeförderungsschein benötigen, oder Fragen zum Antragsverfahren haben, lassen Sie sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Führerscheinstelle beraten.


Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen führt, benötigt zusätzlich eine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung.

Zur Erklärung dienen folgende Definitionen:

Verkehr mit Taxen

Verkehr mit Mietwagen

Linienverkehr

Ausflugsfahrten

Ferienziel-Reisen

Krankenkraftwagen

Behinderten-Fahrdienst

/ Natur und Umwelt / Unfälle und Gewässerverunreinigungen

Leistungsbeschreibung

Bei Öl- und Giftunfällen kümmert sich die Untere Wasserbehörde des Kreises Steinfurt darum, Gefahren einzudämmen und eingetretene Schäden zu beseitigen (zum Beispiel eine Ölsperre im Bach). Neben den als wassergefährdend eingestuften Stoffen können aber auch Flüssigkeiten wie Jauche, Gülle und Silagesickersäfte aus der Landwirtschaft zu Verunreinigungen von Gewässern führen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass ein Gewässer verunreinigt ist, sollten Sie sich unverzüglich an die Untere Wasserbehörde wenden. Wem beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen selbst ein Missgeschick passiert, ist verpflichtet, die Untere Wasserbehörde einzuschalten. Nach Dienstschluss sind die Kreisleitstelle in Rheine oder die örtliche Feuerwehr erreichbar.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte halten Sie sich an folgende Reihenfolge:
  1. Untere Wasserbehörde (Telefon 0 25 51 / 69 14 12),
  2. Kreisleitstelle in Rheine (Telefonnummer 0 59 71 / 93 60) oder
  3. örtliche Feuerwehr (Telefonnummer 1 12).

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