Personenbeförderung
Die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung dient dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen und stellt deshalb im Vergleich zur allgemeinen Fahrerlaubnis höhere Anforderungen an die Eignung und Verantwortung (Zuverlässigkeit) des Inhabers. Sie kann auf höchstens fünf Jahre erteilt und muss dann verlängert werden. Um diese charakterliche Eignung überprüfen zu können, wird bei Antragstellung immer ein aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister und aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) benötigt.
Wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie einen Personenbeförderungsschein benötigen, oder Fragen zum Antragsverfahren haben, lassen Sie sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Führerscheinstelle beraten.
Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen
Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen
Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen führt, benötigt zusätzlich eine
Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung.
Zur Erklärung dienen folgende Definitionen:
Verkehr mit Taxen
Verkehr mit Mietwagen
Linienverkehr
Ausflugsfahrten
Ferienziel-Reisen
Krankenkraftwagen
Behinderten-Fahrdienst
⇑ / Erholungsmaßnahmen
Leistungsbeschreibung
Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen begegnen bei der Gestaltung und Durchführung von Erholungsmaßnahmen oftmals Schwierigkeiten.
Um diesem Personkreis trotzdem erholsame Urlaubstage zu ermöglichen, gewährt der Kreis Steinfurt freiwillig Zuschüsse.
Gefördert werden ganztägige
- Maßnahmen der Stadtranderholung
- Erholungsmaßnahmen in Pensionen, Kurheimen oder anderen geeigneten Einrichtungen, an denen Menschen mit Behinderungen teilnehmen und
- Schullandheimaufenthalte der im Kreis Steinfurt vorhandenen Schulen für Menschen mit geistigen Behinderungen/mit Körperbehinderungen.
Die zu fördernde Maßnahme muss mindestens 3 Tage dauern.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige.