Personenbeförderung
Die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung dient dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen und stellt deshalb im Vergleich zur allgemeinen Fahrerlaubnis höhere Anforderungen an die Eignung und Verantwortung (Zuverlässigkeit) des Inhabers. Sie kann auf höchstens fünf Jahre erteilt und muss dann verlängert werden. Um diese charakterliche Eignung überprüfen zu können, wird bei Antragstellung immer ein aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister und aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) benötigt.
Wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie einen Personenbeförderungsschein benötigen, oder Fragen zum Antragsverfahren haben, lassen Sie sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Führerscheinstelle beraten.
Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen
Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen
Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen führt, benötigt zusätzlich eine
Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung.
Zur Erklärung dienen folgende Definitionen:
Verkehr mit Taxen
Verkehr mit Mietwagen
Linienverkehr
Ausflugsfahrten
Ferienziel-Reisen
Krankenkraftwagen
Behinderten-Fahrdienst
⇑ / Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen
Leistungsbeschreibung
Im Kreis Steinfurt besteht ein kreisweites, flächendeckendes Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige.
Das Angebot der Beratungsstellen umfasst
- Hilfe bei der Lebensplanung und -gestaltung
- Hilfe und Unterstützung in Krisensituationen
- Hilfe und Beratung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
- Hilfe bei der Geltendmachung von Ansprüchen
- Begleitung zu Behörden
- Informationen über Rechte, Hilfsmittel, Adressen
- Hilfe bei der Rehabilitation und Eingliederung
- Hilfe bei der Freizeitgestaltung und Urlaubsplanung
- Vermittlung und Schaffung von Bildungsangeboten
- Aufbau und Begleitung von Selbsthilfegruppen
- Vermittlung an andere Dienste und Einrichtungen
- Hilfsmittelverleih
- Hilfsmittelberatung
An wen muss ich mich wenden?
Der Kreis Steinfurt unterstützt die Beratungsstellen finanziell. Die Beratungsstellen arbeiten regional für folgende Orte:
Emsdetten
Caritasverband Emsdetten-Greven e.V.
Bachstr. 15
48282 Emsdetten
Tel.: 0 25 72 / 157-0
Hörstel, Neuenkirchen, Rheine, Wettringen:
Caritasverband Rheine e. V.
Lingener Str. 11
48429 Rheine
Tel.: 0 59 71/86 27 00
Hopsten, Ibbenbüren, Lotte, Mettingen, Recke, Tecklenburg, Westerkappeln:
Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Tecklenburger Land e. V.
Gronerallee 27
49477 Ibbenbüren
Tel.: 0 54 51/59 02-0
Altenberge, Horstmar, Laer, Metelen, Nordwalde, Ochtrup, Steinfurt:
Tectum Caritas gGmbH
Liedekerkerstr. 50
48565 Steinfurt
Tel.: 0 25 51/49 89
Greven, Ladbergen, Lengerich, Lienen, Saerbeck:
Lebenshilfe e. V.
Friedrich-Ebert-Str. 3
48268 Greven
Tel.: 0 25 71/5 88 48-0
Menschen mit einer Hörbehinderung
Menschen mit einer Hörbehinderung im Kreis Steinfurt können sich insbesondere auch an die "Beratungsstelle des Caritasverbandes Emsdetten - Greven e.V." wenden.
Diese ist wie folgt zu erreichen:
Kontaktdaten Emsdetten
Stefanie Kuss
Bachstr. 15 in 48282 Emsdetten
Tel: 02572 157-70
Mobil: 0170 7822247
Fax: 02572 157-24
E-Mail: kuss@caritas-emsdetten-greven.de
Web: www.caritas-emsdetten-greven.de
und
Kontaktdaten Greven
Mirjam Schäfer
Kirchstr. 5 in 48268 Greven
Tel: 02571 8009-12
Mobil: 0160 96952797
Fax: 02571 8009-44
E-Mail: schaefer@caritas-emsdetten-greven.de
Web: www.caritas-emsdetten-greven.de
Die Beratungsstelle bietet folgende zusätzliche Hilfen für Menschen mit Hörbehinderung an:
- Beratung bei Fragen zu technischen Hilfsmitteln
z.B. Lichtsignalanlagen, Hörgeräteversorgung, FM – Anlagen - Unterstützung bei Kommunikationsproblemen
z.B. Vermittlung und Kostenklärung von Gebärdensprach- und Schriftdolmetschern - Organisation und Ausleihe von FM-Anlagen und einer Ringschleife für Menschen mit Schwerhörigkeit
- Vermittlung zu weiteren Fachstellen und Hilfsangeboten wie
z.B. Persönliche/Familiäre Assistenz, Schulassistenz, Integrationsfachdienst für Menschen mit Hörschädigung