Personenbeförderung

Die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung dient dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen und stellt deshalb im Vergleich zur allgemeinen Fahrerlaubnis höhere Anforderungen an die Eignung und Verantwortung (Zuverlässigkeit) des Inhabers. Sie kann auf höchstens fünf Jahre erteilt und muss dann verlängert werden. Um diese charakterliche Eignung überprüfen zu können, wird bei Antragstellung immer ein aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister und aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) benötigt.

Wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie einen Personenbeförderungsschein benötigen, oder Fragen zum Antragsverfahren haben, lassen Sie sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Führerscheinstelle beraten.


Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen führt, benötigt zusätzlich eine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung.

Zur Erklärung dienen folgende Definitionen:

Verkehr mit Taxen

Verkehr mit Mietwagen

Linienverkehr

Ausflugsfahrten

Ferienziel-Reisen

Krankenkraftwagen

Behinderten-Fahrdienst

/ Schule / Münsterland-Botschaft

Leistungsbeschreibung

Die Münsterland-Botschaft ist eine Präsentbox, die typische Produkte des Münsterlandes enthält. Die ausgewählten Produkte dieses Präsentangebotes stehen für die Region und zeichnen sich durch eine hohe Wertschöpfung bei Landwirtschaft, Handwerk und Mittelstand aus. Die Münsterland-Botschaften werden in verschiedenen Preissegmenten und Zusammenstellungen angeboten.
Informationen und Bezugsquellen unter www.muensterland-botschafte.de

Kontak
Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Kristin Neumann
Telefon 02551-69 2123



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