Umschreibung
Sie werden neuer Halter eines gebrauchten Fahrzeugs?
Sie benötigen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief)
- bei zugelassenen Fahrzeugen die bisherigen Kennzeichenschilder
- eine gültige Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung)
- ein Ausweisdokument
- eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Hinweis: Das SEPA-Lastschriftmandat muss auf jeden Fall vom zukünftigen Halter eigenhändig unterschrieben werden! Bei abweichendem Kontoinhaber müssen beide Personen das Mandat unterschreiben!
Sie kommen nicht selbst sondern senden einen Bevollmächtigten? Dann benötigen wir weiterhin:
- eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht
- ein gültiges Ausweisdokument des Bevollmächtigten
Gebühren: ab 19,90 EUR
Hinweis: Sofern das
Fahrzeug noch zugelassen ist, können Sie die Kennzeichenkombination
beibehalten (finanziell günstigste Variante). Die Kennzeichenschilder
müssen dann nicht vorgelegt werden. Das gilt auch für Fahrzeuge mit auswärtigen Unterscheidungszeichen.
Sie sind bereits Halter und das Fahrzeug soll in den Kreis Steinfurt umgeschrieben werden (Zuzug)?
Sie benötigen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (sofern Sie noch den "alten" Fahrzeugschein besitzen auch den Fahrzeugbrief)
- bei Kennzeichenwechsel auch die Zulassungsbescheinigung Teil II und die bisherigen Kennzeichenschilder
- ein Ausweisdokument, ggf. mit Meldebestätigung
- eine gültige Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung)
Gebühren: ab 17,60 EUR
Hinweise: Sie müssen nicht auf BF, ST oder TE umkennzeichnen. Sie können Ihre bisherige Kennzeichenkombination beibehalten (finanziell günstigste Variante). Die Kennzeichenschilder
müssen dann nicht vorgelegt werden.
Eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil II ist nicht vorgesehen, kann aber freiwillig erfolgen.