Zulassung eines gebrauchten Fahrzeug/Zuzug von extern (Umschreibung)

Sie werden neuer Halter eines gebrauchten Fahrzeugs?

Online-Zulassung i-Kfz

Umschreibungen sind internetbasiert möglich - weitere Infos finden Sie hier. Wichtiger Hinweis: es können keine technischen Änderungen im Rahmen einer Umschreibung internetbasiert erfasst werden. Sofern Sie neben einer Umschreibung auch eine technische Änderung eintragen lassen möchten/müssen, ist eine Vorsprache vor Ort erforderlich!

Vor Ort

Für eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ist die Vereinbarung eines Termins notwendig.

Sie benötigen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief)
  • bei zugelassenen Fahrzeugen die bisherigen Kennzeichenschilder
  • eine gültige Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung)
  • ein Ausweisdokument
  • eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • ein elektronisches Zahlungsmittel

Hinweis: Das SEPA-Lastschriftmandat muss auf jeden Fall vom zukünftigen Halter eigenhändig unterschrieben werden! Bei abweichendem Kontoinhaber müssen beide Personen das Mandat unterschreiben!

Sie kommen nicht selbst sondern senden einen Bevollmächtigten? Dann benötigen wir weiterhin:

  • eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht
  • ein gültiges Ausweisdokument des Bevollmächtigten

    Minderjährige Person als Halter • Juristische Person als Halter (Firma etc.)

Gebühren:

ab 13,60 EUR (internetbasiert)

ab 27,70 EUR vor Ort in der Zulassungsstelle

Hinweis: Sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist, können Sie die Kennzeichenkombination beibehalten (finanziell günstigste Variante). Die Kennzeichenschilder müssen dann nicht vorgelegt werden. Das gilt auch für Fahrzeuge mit auswärtigen Unterscheidungszeichen.


Sie sind bereits Halter und das Fahrzeug soll in den Kreis Steinfurt umgeschrieben werden (Zuzug von außerhalb des Kreises Steinfurt)?

Online-Zulassung i-Kfz

Umschreibungen sind internetbasiert möglich - weitere Infos finden Sie hier.

Vor Ort

Für eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ist die Vereinbarung eines Termins notwendig.Sie benötigen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (sofern Sie noch den "alten" Fahrzeugschein besitzen auch den Fahrzeugbrief)
  • bei Kennzeichenwechsel auch die Zulassungsbescheinigung Teil II und die bisherigen Kennzeichenschilder
  • ein Ausweisdokument, ggf. mit Meldebestätigung
  • eine gültige Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung)
  • ein elektronisches Zahlungsmittel

Gebühren:

ab 10,80 EUR (internetbasiert)

ab 24,80 EUR vor Ort in der Zulassungsstelle

Hinweise: Sie müssen nicht auf BF, ST oder TE umkennzeichnen. Sie können Ihre bisherige Kennzeichenkombination beibehalten (finanziell günstigste Variante). Die Kennzeichenschilder müssen dann nicht vorgelegt werden.

Eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil II ist nicht vorgesehen, kann aber freiwillig erfolgen.

 

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