Dezernate der Kreisverwaltung

Die Dezernate der Kreisverwaltung

 

Hier finden Sie eine Übersicht über die einzelnen Dezernate und die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche.

Landrat Dr. Martin Sommer

Kreisdirektor Dr. Martin Sommer

/ Kündigungsschutz und Prävention

Leistungsbeschreibung

Besonderer Kündigungsschutz

Arbeitgeber, die beabsichtigen, ein bereits mehr als 6 Monate bestehendes Arbeitsverhältnis mit einem/einer schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeiter/in zu kündigen, benötigen - von wenigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen - die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes. Geregelt ist dieser Kündigungsschutz im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Der Arbeitgeber richtet zu diesem Zweck zunächst einen formlosen begründeten Kündigungsantrag an das Integrationsamt.

Die Integrationsstelle arbeitet eng mit dem Integrationsamt zusammen und ermittelt den Sachverhalt. Sie hört die Beteiligten an und führt in aller Regel mit allen Beteiligten eine Kündigungsverhandlung. Sie versucht, durch die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben den Arbeitsplatz zu erhalten

Im gesamten Verfahren wird auf eine gütliche Einigung mit dem Ziel der Weiterbeschäftigung hingewirkt.

Misslingen alle Vermittlungsversuche, entscheidet das Integrationsamt.
Dabei werden alle vorgebrachten Kündigungsgründe sorgfältig geprüft und die Kündigungsgründe gegen das Interesse des schwerbehinderten Menschen an einer Weiterbeschäftigung abgewogen.

Prävention

Ist das Arbeitsverhältnis gefährdet, versucht die Integrationsstelle bereits im Vorfeld mit den Beteiligten Wege zu finden, die Kündigung möglichst zu vermeiden. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber der Prävention einen hohen Stellenwert eingeräumt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber bei Gefährdung des Arbeitsverhältnisses aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen die entsprechenden Stellen einschaltet.

In vielen Fällen gelingt es durch verschiedene begleitende Hilfen und Beratungsangebote geeignete Lösungen zu finden und den Arbeitsplatz zu erhalten.

Anträge / Formulare

Vorzimmer

Christel Vennemann

Tel.: 02551 69-2155
E-Mail: christel.vennemann@kreis-steinfurt.de

Kreisdirektor Peter Freitag - Allgemeine Vertretung des Landrates 


Peter Freitag

Kontakt

Tel.: 02551 69-1190
E-Mail: peter.freitag@kreis-steinfurt.de

Funktion
Kreisdirektor und Dezernent

Vorzimmer

Sara Kloos

Tel.: 02551 69-1191
E-Mail: sara.kloos@kreis-steinfurt.de


Der Kreisdirektor ist die Allgemeine Vertretung des Landrates in seiner Eigenschaft als Verwaltungschef.

Folgende Ämter sind dem Kreisdirektor zugeordnet:

Tilman Fuchs - Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung

Tilman Fuchs

Vorzimmer

Heike Grewe

Tel.: 02551 69-2181
E-Mail: heike.grewe@kreis-steinfurt.de


Der Dezernent II gehört zum Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung und ist als Dezernent für das Amt für Schule, Sport und Integration, Jugendamt, Sozialamt sowie für das Jobcenter Kreis Steinfurt verantwortlich.

Carsten Rehers - Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung


Vorzimmer

Alexandra Bäumer

Tel.: 02551 69-2191
E-Mail: alexandra.baeumer@kreis-steinfurt.de


Der Leitende Kreisbaudirektor Carsten Rehers gehört zum Leitungsgremium der Kreisverwaltung und unterstützt ebenfalls den Landrat in seiner Eigenschaft als Chef der Kreisverwaltung. Rehers ist als Dezernent zugleich zuständig für die Bereiche Planen, Bauen und Umwelt.

Dr. Karlheinz Fuchs -Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung


Vorzimmer

Jutta Albersmann

Tel.: 02551 69-2201
E-Mail: jutta.albersmann@kreis-steinfurt.de


Der Dezernent IV gehört zum Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung und ist als Dezernent für das Amt für Bevölkerungsschutz, das Gesundheitsamt  und die Ärztliche Leitung Rettungsdienst verantwortlich.

Folgende Bereiche sind Herrn Dr. Fuchs zugeordnet:

 
 

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