Dezernate der Kreisverwaltung
Hier finden Sie eine Übersicht über die einzelnen Dezernate und die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche.
Landrat Dr. Martin Sommer
⇑ / Kündigungsschutz und Prävention
Leistungsbeschreibung
Besonderer Kündigungsschutz
Arbeitgeber, die beabsichtigen, ein bereits mehr als 6 Monate bestehendes Arbeitsverhältnis mit einem/einer schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeiter/in zu kündigen, benötigen - von wenigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen - die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes. Geregelt ist dieser Kündigungsschutz im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Der Arbeitgeber richtet zu diesem Zweck zunächst einen formlosen begründeten Kündigungsantrag an das Integrationsamt.
Die Integrationsstelle arbeitet eng mit dem Integrationsamt zusammen und ermittelt den Sachverhalt. Sie hört die Beteiligten an und führt in aller Regel mit allen Beteiligten eine Kündigungsverhandlung. Sie versucht, durch die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben den Arbeitsplatz zu erhalten
Im gesamten Verfahren wird auf eine gütliche Einigung mit dem Ziel der Weiterbeschäftigung hingewirkt.
Misslingen alle Vermittlungsversuche, entscheidet das Integrationsamt.
Dabei werden alle vorgebrachten Kündigungsgründe sorgfältig geprüft und die Kündigungsgründe gegen das Interesse des schwerbehinderten Menschen an einer Weiterbeschäftigung abgewogen.
Prävention
Ist das Arbeitsverhältnis gefährdet, versucht die Integrationsstelle bereits im Vorfeld mit den Beteiligten Wege zu finden, die Kündigung möglichst zu vermeiden. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber der Prävention einen hohen Stellenwert eingeräumt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber bei Gefährdung des Arbeitsverhältnisses aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen die entsprechenden Stellen einschaltet.
In vielen Fällen gelingt es durch verschiedene begleitende Hilfen und Beratungsangebote geeignete Lösungen zu finden und den Arbeitsplatz zu erhalten.
Anträge / Formulare
Enthalten in folgenden Kategorien
Vorzimmer
Der Landrat leitet die Kreisverwaltung.
Folgende Bereiche sind dem Landrat direkt zugeordnet:
Kreisdirektor Peter Freitag - Allgemeine Vertretung des Landrates
Peter Freitag
Kontakt
Tel.: 02551 69-1190
E-Mail: peter.freitag@kreis-steinfurt.de
Funktion
Kreisdirektor und Dezernent
Vorzimmer
Sara Kloos
Tel.: 02551 69-1191
E-Mail: sara.kloos@kreis-steinfurt.de
Der Kreisdirektor ist die Allgemeine Vertretung des Landrates in seiner Eigenschaft als Verwaltungschef.
Folgende Ämter sind dem Kreisdirektor zugeordnet:
Tilman Fuchs - Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung
Vorzimmer
Heike Grewe
Tel.: 02551 69-2181
E-Mail: heike.grewe@kreis-steinfurt.de
Der Dezernent II gehört zum Verwaltungsvorstand der
Kreisverwaltung und ist als Dezernent für das Amt für Schule, Sport und
Integration, Jugendamt, Sozialamt sowie für das
Jobcenter
Kreis Steinfurt verantwortlich.
Folgende Bereiche sind dem Dezernenten II zugeordnet:
Carsten Rehers - Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung
Vorzimmer
Alexandra Bäumer
Tel.: 02551 69-2191
E-Mail: alexandra.baeumer@kreis-steinfurt.de
Der Leitende Kreisbaudirektor Carsten Rehers gehört zum Leitungsgremium
der Kreisverwaltung und unterstützt ebenfalls den Landrat in seiner
Eigenschaft als Chef der Kreisverwaltung. Rehers ist als Dezernent
zugleich zuständig für die Bereiche Planen, Bauen und Umwelt.
Folgende Bereich sind Herrn Rehers zugeordnet:
Dr. Karlheinz Fuchs -Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung
Vorzimmer
Jutta Albersmann
Tel.: 02551 69-2201
E-Mail: jutta.albersmann@kreis-steinfurt.de
Der Dezernent IV gehört zum Verwaltungsvorstand der
Kreisverwaltung und ist als Dezernent für das Amt für
Bevölkerungsschutz, das Gesundheitsamt und die Ärztliche Leitung Rettungsdienst verantwortlich.
Folgende Bereiche sind Herrn Dr. Fuchs zugeordnet: