Dezernate der Kreisverwaltung

Die Dezernate der Kreisverwaltung

 

Hier finden Sie eine Übersicht über die einzelnen Dezernate und die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche.

Landrat Dr. Martin Sommer

Kreisdirektor Dr. Martin Sommer

/ Fliegende Bauten

Leistungsbeschreibung

Fliegende Bauten sind nach der Definition des § 79 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt und befristet aufgestellt und wieder abgebaut zu werden, so z. B. Karusselle, Achterbahnen, mobile Kletterwände, Festzelte u. v. m.

Sie bedürfen einer sogenannten "Ausführungsgenehmigung", bevor sie erstmals aufgestellt und Gebrauch genommen werden. Dies gilt nicht für Fliegende Bauten bis 5 m Höhe, die nicht dazu bestimmt sind, von Besucherinnen und Besuchern betreten zu werden (z. B. Schießgeschäfte, Losbuden, Verkaufswagen) sowie für Zelte bis zu einer Grundfläche von 75 m².

Ein Fliegender Bau (mit Ausführungsgenehmigung) darf unbeschadet anderer Vorschriften nur in Gebrauch genommen werden, wenn seine Aufstellung der Untere Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches schriftlich angezeigt ist. Der Betreiber muss daher die Aufstellung des Fliegenden Baues rechtzeitig (mind. 3 Tage) vorher dem Kreisbauamt unter Vorlage des Prüfbuches und - soll der Fliegende Bau in unmittelbarer Nähe einer baulichen Anlage oder Grundstücksgrenze aufgestellt werden - eines Lageplanes schriftlich anzeigen.

Das Kreisbauamt prüft anhand der vorgelegten Unterlagen, ob eine gültige Ausführungsgenehmigung vorliegt, erforderliche Abstandsflächen zu vorhandenen baulichen Anlagen oder Grundstücksgrenzen eingehalten werden und ob eine Gebrauchsabnahme durchgeführt wird. Es können notwendige Auflagen vorgeschrieben oder die Aufstellung oder den Gebrauch des Fliegenden Baues untersagt werden, soweit dies nach den örtlichen Verhältnissen oder zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist.
 
Bei der Gebrauchsabnahme selbst wird geprüft, ob
  • der aufgestellte Fliegende Bau mit den Bauvorlagen übereinstimmt,
  • die Standsicherheit im Hinblick auf die örtlichen Bodenverhältnisse gewährleistet ist,
  • der Fliegende Bau betriebssicher ist,
  • die Auflagen der Ausführungsgenehmigung erfüllt werden,
  • Bauteile beschädigt oder stark abgenutzt sind.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die Unteren Bauaufsichtsbehörden:
  • kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte über 25.000 Einwohner verfügen über eine eigene Untere Bauaufsichtsbehörde
  • für die übrigen Städte und Gemeinden sind die Kreise als Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig
Ermitteln Sie bitte in Abhängigkeit von der Stadt oder Gemeinde, in der das Baugrundstück liegt, Ihre persönliche Ansprechperson.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Gebrauchsabnahme bzw. die Anzeige der Aufstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Schriftliche Anzeige zur Aufstellung eines Fliegenden Baues,
  • Prüfbuch mit der Ausführungsgenehmigung und
  • ggf. Lageplan mit Darstellung des Aufstellungsortes und geplanten Abständen zu baulichen Anlagen und Grundstücksgrenzen

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die Gebrauchsabnahme werden nach Tarifstelle 3.1.5.5.5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet und betragen - abhängig von der Art des Fliegenden Baus zwischen 10,00 und 300,00 EUR.

Sind für die Aufstellung des Fliegenden Baus Baulasten, Befreiungen, Abweichungen oder dergleichen mehr erforderlich, werden diese Gebührentatbestände gesondert berechnet.

Rechtsgrundlage

Vorzimmer

Christel Vennemann

Tel.: 02551 69-2155
E-Mail: christel.vennemann@kreis-steinfurt.de

Kreisdirektor Peter Freitag - Allgemeine Vertretung des Landrates 


Peter Freitag

Kontakt

Tel.: 02551 69-1190
E-Mail: peter.freitag@kreis-steinfurt.de

Funktion
Kreisdirektor und Dezernent

Vorzimmer

Sara Kloos

Tel.: 02551 69-1191
E-Mail: sara.kloos@kreis-steinfurt.de


Der Kreisdirektor ist die Allgemeine Vertretung des Landrates in seiner Eigenschaft als Verwaltungschef.

Folgende Ämter sind dem Kreisdirektor zugeordnet:

Tilman Fuchs - Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung

Tilman Fuchs

Vorzimmer

Heike Grewe

Tel.: 02551 69-2181
E-Mail: heike.grewe@kreis-steinfurt.de


Der Dezernent II gehört zum Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung und ist als Dezernent für das Amt für Schule, Sport und Integration, Jugendamt, Sozialamt sowie für das Jobcenter Kreis Steinfurt verantwortlich.

Carsten Rehers - Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung


Vorzimmer

Alexandra Bäumer

Tel.: 02551 69-2191
E-Mail: alexandra.baeumer@kreis-steinfurt.de


Der Leitende Kreisbaudirektor Carsten Rehers gehört zum Leitungsgremium der Kreisverwaltung und unterstützt ebenfalls den Landrat in seiner Eigenschaft als Chef der Kreisverwaltung. Rehers ist als Dezernent zugleich zuständig für die Bereiche Planen, Bauen und Umwelt.

Dr. Karlheinz Fuchs -Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung


Vorzimmer

Jutta Albersmann

Tel.: 02551 69-2201
E-Mail: jutta.albersmann@kreis-steinfurt.de


Der Dezernent IV gehört zum Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung und ist als Dezernent für das Amt für Bevölkerungsschutz, das Gesundheitsamt  und die Ärztliche Leitung Rettungsdienst verantwortlich.

Folgende Bereiche sind Herrn Dr. Fuchs zugeordnet:

 
 

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