Dezernate der Kreisverwaltung

Die Dezernate der Kreisverwaltung

 

Hier finden Sie eine Übersicht über die einzelnen Dezernate und die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche.

Landrat Dr. Martin Sommer

Kreisdirektor Dr. Martin Sommer

/ Grundstücksteilung

Leistungsbeschreibung

Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf nach § 7 Abs. 1 BauO NRW zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.

Die Teilung darf in das Liegenschaftskataster erst übernommen werden, wenn ein Genehmigungsbescheid vorliegt. Bedarf die Teilung keiner Genehmigung oder gilt sie als genehmigt, so hat die Genehmigungsbehörde auf Antrag von Beteiligten darüber ein Zeugnis auszustellen; das Zeugnis steht einer Genehmigung gleich.

Rechtsgrundlage

Erforderliche Unterlagen

  • eingeführter Antragsvordruck
  • Lageplan (4-fach)
    Hinweis: Der Lageplan muss von einem ÖbVI angefertigt und gesiegelt sein.



Kosten

Die Entscheidung über einen Teilungsantrag ist gebührenpflichtig, ebenso die Erteilung eines Zeugnisses.


Auszug aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

3.1.5.1

Teilung von Grundstücken

3.1.5.1.1

Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung zur Teilung von Grundstücken (§ 7 BauO NRW 2018) unter Berücksichtigung des Umfangs der baurechtlichen Prüfung

Gebühr: je gebildetes bebautes Grundstück: Euro 50 bis 500

3.1.5.1.2

Erteilung eines Zeugnisses nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BauO NRW 2018


Gebühr: Euro 50


Anträge / Formulare

An wen muss ich mich wenden?

Ermitteln Sie bitte in Abhängigkeit von der Stadt oder Gemeinde, in der das zu teilende Grundstück liegt, Ihre persönliche Ansprechperson.

Vorzimmer

Christel Vennemann

Tel.: 02551 69-2155
E-Mail: christel.vennemann@kreis-steinfurt.de

Kreisdirektor Peter Freitag - Allgemeine Vertretung des Landrates 


Peter Freitag

Kontakt

Tel.: 02551 69-1190
E-Mail: peter.freitag@kreis-steinfurt.de

Funktion
Kreisdirektor und Dezernent

Vorzimmer

Sara Kloos

Tel.: 02551 69-1191
E-Mail: sara.kloos@kreis-steinfurt.de


Der Kreisdirektor ist die Allgemeine Vertretung des Landrates in seiner Eigenschaft als Verwaltungschef.

Folgende Ämter sind dem Kreisdirektor zugeordnet:

Tilman Fuchs - Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung

Tilman Fuchs

Vorzimmer

Heike Grewe

Tel.: 02551 69-2181
E-Mail: heike.grewe@kreis-steinfurt.de


Der Dezernent II gehört zum Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung und ist als Dezernent für das Amt für Schule, Sport und Integration, Jugendamt, Sozialamt sowie für das Jobcenter Kreis Steinfurt verantwortlich.

Carsten Rehers - Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung


Vorzimmer

Alexandra Bäumer

Tel.: 02551 69-2191
E-Mail: alexandra.baeumer@kreis-steinfurt.de


Der Leitende Kreisbaudirektor Carsten Rehers gehört zum Leitungsgremium der Kreisverwaltung und unterstützt ebenfalls den Landrat in seiner Eigenschaft als Chef der Kreisverwaltung. Rehers ist als Dezernent zugleich zuständig für die Bereiche Planen, Bauen und Umwelt.

Dr. Karlheinz Fuchs -Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung


Vorzimmer

Jutta Albersmann

Tel.: 02551 69-2201
E-Mail: jutta.albersmann@kreis-steinfurt.de


Der Dezernent IV gehört zum Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung und ist als Dezernent für das Amt für Bevölkerungsschutz, das Gesundheitsamt  und die Ärztliche Leitung Rettungsdienst verantwortlich.

Folgende Bereiche sind Herrn Dr. Fuchs zugeordnet:

 
 

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