Dezernate der Kreisverwaltung

Die Dezernate der Kreisverwaltung

 

Hier finden Sie eine Übersicht über die einzelnen Dezernate und die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche.

Landrat Dr. Martin Sommer

Kreisdirektor Dr. Martin Sommer

/ Grabungserlaubnis

Leistungsbeschreibung

Der Kreis Steinfurt ist als Obere Denkmalbehörde in allen Städten und Gemeinden des Kreises für die Erteilung von Grabungserlaubnissen nach § 15 des Denkmalschutzgesetzes zuständig.

Eine Grabungserlaubnis ist erforderlich, wenn z. B. im Zusammenhang mit bevorstehenden baulichen Maßnahmen (Errichtung oder Veränderung von Gebäuden, Straßenbau, Abgrabungen) in Bodendenkmäler eingegriffen werden soll.

Ein besonderer Unterfall der Grabungserlaubnis ist eine Genehmigung für Sondengänger, die mit Hilfe eines Metalldetektors gezielt nach Gegenständen im Boden suchen.
Auch das Magnetangeln, also die Suche nach Gegenständen im Wasser, ist genehmigungspflichtig.

Hinweis: Werden Kampfmittel entdeckt, sind diese sofort der Polizei bzw. dem Kampfmittelräumdienst zu melden.

Weitere hilfreiche Hinweise und Broschüren finden Sie auf der Seite des LWL

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechperson bei der Oberen Denkmalbehörde des Kreises Steinfurt ist

Rabea Everwand
Kreishaus Tecklenburg
Telefon: 0 25 51 / 69 26 36

E-Mail: rabea.everwand@kreis-steinfurt.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei einem Erstantrag ist folgende zu beachten:

  • Bevor Sie einen Antrag stellen, müssen Sie an einem Informationsgespräch der LWL-Archäologie teilnehmen (Dr. Ulrich Lehmann LWL-Archäologie für Westfalen, Sachgebiet Sondengehen und Magnetangeln , An den Speichern 7, 48157 Münster, Tel.: 0251/591-8822, E-Mail: sondengaenger@lwl.org)
  •  Danach wählen Sie bitte Flächen aus, auf denen Sie mit der Metallsonde oder der Magnetangel suchen möchten und tragen Sie diese in einer Karte ein. Kartenmaterial gibt es zum Beispiel bei TIM-online. Wald – und Wiesenflächen sind in der Regel nicht genehmigungsfähig.

Formlose Anträge (Erstantrag/ Verlängerung) können gerne per Mail bei der Oberen Denkmalbehörde des Kreis Steinfurt eingereicht werden.

Welche Gebühren fallen an?

Tarifstelle 4a.1

Entscheidungen gemäß § 13 DSchG NRW über die Suche und Bergung unter Zuhilfenahme von Metallsonden (Genehmigung zum Sondengehen)

Gebühr: Euro 75

Alle sonstigen Entscheidungen gemäß § 13 oder § 14 DSchG NRW einschließlich der Überwachung der danach erlaubten Maßnahmen

Gebühr: Euro 50 bis 500

Rechtsgrundlage

Vorzimmer

Christel Vennemann

Tel.: 02551 69-2155
E-Mail: christel.vennemann@kreis-steinfurt.de

Kreisdirektor Peter Freitag - Allgemeine Vertretung des Landrates 


Peter Freitag

Kontakt

Tel.: 02551 69-1190
E-Mail: peter.freitag@kreis-steinfurt.de

Funktion
Kreisdirektor und Dezernent

Vorzimmer

Sara Kloos

Tel.: 02551 69-1191
E-Mail: sara.kloos@kreis-steinfurt.de


Der Kreisdirektor ist die Allgemeine Vertretung des Landrates in seiner Eigenschaft als Verwaltungschef.

Folgende Ämter sind dem Kreisdirektor zugeordnet:

Tilman Fuchs - Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung

Tilman Fuchs

Vorzimmer

Heike Grewe

Tel.: 02551 69-2181
E-Mail: heike.grewe@kreis-steinfurt.de


Der Dezernent II gehört zum Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung und ist als Dezernent für das Amt für Schule, Sport und Integration, Jugendamt, Sozialamt sowie für das Jobcenter Kreis Steinfurt verantwortlich.

Carsten Rehers - Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung


Vorzimmer

Alexandra Bäumer

Tel.: 02551 69-2191
E-Mail: alexandra.baeumer@kreis-steinfurt.de


Der Leitende Kreisbaudirektor Carsten Rehers gehört zum Leitungsgremium der Kreisverwaltung und unterstützt ebenfalls den Landrat in seiner Eigenschaft als Chef der Kreisverwaltung. Rehers ist als Dezernent zugleich zuständig für die Bereiche Planen, Bauen und Umwelt.

Dr. Karlheinz Fuchs -Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung


Vorzimmer

Jutta Albersmann

Tel.: 02551 69-2201
E-Mail: jutta.albersmann@kreis-steinfurt.de


Der Dezernent IV gehört zum Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung und ist als Dezernent für das Amt für Bevölkerungsschutz, das Gesundheitsamt  und die Ärztliche Leitung Rettungsdienst verantwortlich.

Folgende Bereiche sind Herrn Dr. Fuchs zugeordnet:

 
 

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