Jugendamtselternbeirat

/ Natur und Umwelt / Wasserrahmenrichtlinie

Leistungsbeschreibung

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie hat es sich zum Ziel gesetzt, die Bevölkerung mit ausreichend gutem Trinkwasser zu versorgen. Dafür ist nicht nur eine Verschlechterung der Gewässer zu vermeiden, sondern bis zum Jahre 2015 zuzüglich möglicher Verlängerungen (2021 und 2027) aktiv ein guter Zustand zu erreichen. Das gilt für das Grundwasservorkommen ebenso wie für die Oberflächengewässer. Der gute Zustand wird in der Wasserrahmenrichtlinie näher definiert.

Mit der Wasserrahmenrichtlinie wurde das deutsche Wasserrecht weiterentwickelt, wonach bisher schon die Gewässer so weit wie möglich in einem natürlichen oder zumindest naturnahen Zustand belassen oder in einen solchen zurückversetzt werden sollen. Mit der Wasserrahmenrichtlinie wird die Wasserwirtschaft jetzt über Verwaltungsgrenzen und über politische Grenzen hinaus an die Einzugsgebiete der größten europäischen Gewässer ausgerichtet. Im Portal "Flussgebiete NRW" wird die Umsetzung in den einzelnen Flussgebieten auf Landesebene abgewickelt (Organisation, Information, Mitwirkung, Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage

Enthalten in folgenden Kategorien

 

Jahresbericht und kommunale Datenblätter

DER JAHRESBERICHT BIETET EINEN TRANSPARENTEN EINBLICK IN DIE SCHWERPUNKTTHEMEN UND ENTWICKLUNGEN DES JAHRES 2024. 

FÜR DAS AKTUELLE JAHR IST EBENFALLS EINE VERÖFFENTLICHUNG GEPLANT.

    HIer finden Sie die Datenblätter der Kommunen für 2024


    LEITBILD

    Daran wollen wir uns messen lassen...

    Das Leitbild des Kreisjugendamtes ist gemeinsam mit allen Mitarbeitenden entstanden und wird regelmäßig überprüft, fortgeschrieben und weiterentwickelt.

    Das aktuelle Leitbild finden Sie hier.

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