Jugendamtselternbeirat

/ Erholungsmaßnahmen

Leistungsbeschreibung

Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen begegnen bei der Gestaltung und Durchführung von Erholungsmaßnahmen oftmals Schwierigkeiten.

Um diesem Personkreis trotzdem erholsame Urlaubstage zu ermöglichen, gewährt der Kreis Steinfurt freiwillig Zuschüsse.

Gefördert werden ganztägige

  • Maßnahmen der Stadtranderholung
  • Erholungsmaßnahmen in Pensionen, Kurheimen oder anderen geeigneten Einrichtungen, an denen Menschen mit Behinderungen teilnehmen und
  • Schullandheimaufenthalte der im Kreis Steinfurt vorhandenen Schulen für Menschen mit geistigen Behinderungen/mit Körperbehinderungen.

Die zu fördernde Maßnahme muss mindestens 3 Tage dauern.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige.

Enthalten in folgenden Kategorien

 

Jahresbericht und kommunale Datenblätter

DER JAHRESBERICHT BIETET EINEN TRANSPARENTEN EINBLICK IN DIE SCHWERPUNKTTHEMEN UND ENTWICKLUNGEN DES JAHRES 2024. 

FÜR DAS AKTUELLE JAHR IST EBENFALLS EINE VERÖFFENTLICHUNG GEPLANT.

    HIer finden Sie die Datenblätter der Kommunen für 2024


    LEITBILD

    Daran wollen wir uns messen lassen...

    Das Leitbild des Kreisjugendamtes ist gemeinsam mit allen Mitarbeitenden entstanden und wird regelmäßig überprüft, fortgeschrieben und weiterentwickelt.

    Das aktuelle Leitbild finden Sie hier.

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