Kreisverwaltung
Dezernate der Kreisverwaltung Steinfurt
Hier finden Sie eine Übersicht über die einzelnen Dezernate und ihre Zuständigkeitsbereiche.
Landrat Dr. Martin Sommer
⇑ / Wirtschaftliche Jugendhilfe
Leistungsbeschreibung
Die Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe umfassen die Bearbeitung von kinder- und jugendhilferechtlichen Anträgen hinsichtlich der rechtlichen und finanziellen Abwicklung. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII).
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe prüft und bescheidet Anträge, prüft die örtliche und sachliche Zuständigkeit und rechnet die gewährten Hilfen ab. Darüber hinaus wird bei den Hilfen, in deren Rahmen der Lebensunterhalt des jungen Menschen sichergestellt wird, die finanzielle Situation der Eltern, Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen geprüft. Je nach Ergebnis der Prüfung ist ein Kostenbeitrag zu leisten.
Hilfeformen und Kosten:
Folgende Hilfen werden bei Bedarf geleistet:
- Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (§ 20 SGB VIII)
- Gemeinsame Wohnformen für alleinerziehende Mütter/Väter und Kinder bis zum sechsten Lebensjahr (§ 19 SGB VIII)
- Hilfe zur Erziehung für Kinder und Jugendliche (§§ 27 ff. SGB VIII)
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer seelischen Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)
- Hilfe für junge Volljährige (§ 41 in Verbindung mit §§ 27 ff. SGB VIII oder § 35a SGB VIII)
Ausgestaltungen der Hilfen und Kostenbeitragspflicht:
- Ambulante Hilfen (Ihr Kind wohnt weiterhin zuhause): Hier müssen Sie keinen Kostenbeitrag zahlen.
- Teilstationäre Hilfen (Ihr Kind wird in einer Tagesgruppe oder teilweise in einer Einrichtung betreut, wohnt aber weiterhin zuhause): Der Kostenbeitrag richtet sich nach der finanziellen Situation der Person, mit der Ihr Kind zusammenlebt.
- Stationäre Hilfen (Ihr Kind wohnt in einer Einrichtung, einer Pflegefamilie oder sonstigen betreuten Wohnform): Sie zahlen das Kindergeld als Kostenbeitrag an das Jugendamt und zusätzlich wird geprüft, ob Sie (Eltern und junger Mensch) aufgrund Ihres Einkommens einen einkommensabhängigen Kostenbeitrag zahlen müssen.
Verfahren:
Über den pädagogischen Bedarf und über die für Sie geeignete Hilfe entscheidet das Sachgebiet Beratung, Hilfen und Unterstützung für Erziehungsberechtigte. Für die Gewährung von Hilfen nach dem SGB VIII ist ein Antrag erforderlich. Dieser kann bei der für Sie zuständigen Sozialfachkraft des Sachgebietes Beratung, Hilfen und Unterstützung für Erziehungsberechtigte gestellt werden. In diesem Zusammenhang wird Ihnen auch der weitere Verfahrensablauf erläutert.
Erforderliche Unterlagen für die Prüfung des Kostenbeitrags:
Um zu berechnen, ob ein einkommensabhängiger Kostenbeitrag von Ihnen gefordert werden muss, legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
Wir benötigen Ihr monatliches Einkommen von Januar bis Dezember (Lohnabrechnungen und den Steuerbescheid) von dem Kalenderjahr, bevor die Jugendhilfeleistung beginnt. Wenn Sie in dieser Zeit durchgängig bei einem Arbeitgeber gearbeitet haben, genügt es, wenn Sie uns die Abrechnung von Dezember mit den ausgewiesenen Jahreswerten zukommen lassen.
Beziehen Sie Arbeitslosengeld I oder II (ALG I oder ALG II), legen Sie bitte die Bescheide des betreffenden Jahres vor.
Beziehen Sie Rente, benötigen wir von Ihnen die Rentenmitteilungen des betreffenden Jahres.
Beziehen Sie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder aus Gewerbe, reichen Sie bitte den letzten vorliegenden Steuerbescheid ein.
An wen muss ich mich wenden?
Ihre Ansprechpersonen:
Heranziehung zu den Kosten (Einkommensabhängige Kostenbeiträge von Eltern; Abzweigung von Kindergeld): |
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Bezirk Steinfurt (Altenberge, Horstmar, Laer, Metelen, Neuenkirchen, Nordwalde, Ochtrup, Steinfurt-Borghorst, Steinfurt-Burgsteinfurt, Wettringen) |
Frau Heckmann |
Bezirk Tecklenburg (Hörstel, Hopsten, Ladbergen, Lengerich, Lienen, Lotte, Mettingen, Recke, Saerbeck, Tecklenburg, Westerkappeln) |
Herr Wellkamp |
Grundsatzsachbearbeitung (u. a. Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit, Entscheidung über Beihilfen als Annexleistung zur Erziehungshilfe, Anträge auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, Hilfen gem. § 19 SGB VIII) |
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Frau Weingarten |
Frau Reeker |
Frau Zumbusch |
Herr Brunsmann |
Frau Woltering Telefon: 02551/69 2374 Fax: 02551/69 92374 Mail: Frau.Woltering@kreis-steinfurt.de |
Zuständigkeitsbereich: Fachliche Leitung
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Zuständigkeitsbereich: Horstmar |
Zuständigkeitsbereich: Tecklenburg |
Zuständigkeitsbereich: Ladbergen |
Zuständigkeitsbereich: Altenberge Wettringen Hopsten Mettingen |
Bewilligung und Abrechnung von Hilfen, Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gegen andere Sozialleistungsträger (Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Berufsausbildungsförderung (BAföG), Renten usw.), Festsetzung der Kostenbeiträge von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen |
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Ansprechperson |
Ambulante Hilfen Stationäre und teilstationäre Hilfen |
Pflegekinder |
Frau Kolender |
Sonstige Träger A - D |
V - Z |
Herr Schubert |
Sonstige Träger E - G |
L - P |
Frau Gierse |
Sonstige Träger H |
Q - U |
Frau Laumann |
Sonstige Träger I - K |
F - G |
Frau Dubs |
Sonstige Träger L - P |
H - K |
Frau Düker |
Sonstige Träger Q - Z |
A - E |
Was sollte ich noch wissen?
Zugeordnete Abteilungen
Vorzimmer
Der Landrat leitet die Kreisverwaltung.
Folgende Bereiche sind dem Landrat direkt zugeordnet:
Kreisdirektor/in - Allgemeine Vertretung des Landrates - N.N.
Vorzimmer
Der Kreisdirektor bzw. die Kreisdirektorin ist die allgemeine Vertretung des Landrates in seiner Eigenschaft als Verwaltungschef.
Folgende Bereiche sind dem Kreisdirektor bzw. der Kreisdirektorin zugeordnet:
Tilman Fuchs - Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung
Vorzimmer
Der Dezernent II gehört zum Verwaltungsvorstand der
Kreisverwaltung und ist als Dezernent für das Amt für Schule, Sport und Integration, Jugendamt, Sozialamt, Gesundheitsamt sowie für das Jobcenter
Kreis Steinfurt verantwortlich.
Folgende Bereich sind dem Dezernenten II zugeordnet:
Carsten Rehers- Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung
Vorzimmer
Der Leitende Kreisbaudirektor Carsten Rehers gehört zum Leitungsgremium
der Kreisverwaltung und unterstützt ebenfalls den Landrat in seiner
Eigenschaft als Chef der Kreisverwaltung. Rehers ist als Dezernent
zugleich zuständig für die Bereiche Planen, Bauen und Umwelt.
Folgende Bereich sind Herrn Rehers zugeordnet:
Dr. Karlheinz Fuchs -Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung

Vorzimmer
Der Dezernent IV gehört zum Verwaltungsvorstand der
Kreisverwaltung und ist als Dezernent für das Amt für Bevölkerungsschutz, das Gesundheitsamt, die Stabsstelle Corona und die Ärztliche Leitung Rettungsdienst verantwortlich.
Folgende Bereiche sind Herrn Dr. Fuchs zugeordnet: