Bürgerservice
⇑ / Schwerbehindertenausweis
Leistungsbeschreibung
Nach dem SGX IX gelten Menschen als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist (§ 2 Abs. 1 SGB IX).
Formulare
Antrag bzw. Änderungsantrag
auf Feststellung eines Grades der Behinderung, auf Feststellung von Merkzeichen und auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises.
Neues Ausweisformat