Amtsblatt

Amtsblätter aus 2019-2024
 

Inhalt

Das "Amtsblatt für den Kreis Steinfurt" ist das amtliche Bekanntmachungsorgan des Kreises Steinfurt. Es wird bedarfsabhängig veröffentlicht und enthält amtliche Mitteilungen zu folgenden Themen:

    • Sitzungstermine einschließlich Tagesordnungen
    • Bekanntmachung von Satzungen und Satzungsänderungen
    • Bekanntmachung von öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vereinbarungen
    • Öffentliche Zustellung von Ordnungsverfügungen und Bescheiden

    In bestimmten Fällen veröffentlichen darüber hinaus die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, verschiedene Verbände und die Kreissparkasse Steinfurt diverse Bekanntmachungen im Amtsblatt für den Kreis Steinfurt.

    Herausgeber ist der Landrat des Kreises Steinfurt.

    Bezug

    Einzelexemplare können im Büro des Landrates der Kreisverwaltung angefordert werden. Für den postalischen Bezug des Amtsblattes werden Gebühren erhoben. Die Bezugsgebühren betragen derzeit 0,10 € je Seite zuzüglich Portokosten. Der Versand per E-Mail ist kostenlos.

    Darüber hinaus kann das Amtsblatt kostenlos per E-Mail abonniert werden.

    Amtsblatt-Abo

    Um das Amtsblatt für den Kreis Steinfurt zu abonnieren, senden Sie einfach eine formlose E-Mail an amtsblatt@kreis-steinfurt.de.

    / Familie und Kinder / Adoption / Adoption & Pflegekinder

    Leistungsbeschreibung

    Adoption

    Die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der fünf Jugendämter im Kreis Steinfurt mit Sitz in Rheine ist seit

    dem 01.02.2018 für alle Bürgerinnen und Bürger im Kreis Steinfurt Ansprechpartner.


    Die Adoptionsvermittlungsstelle berät und informiert

    • Adoptionsbewerber
    • Eltern, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Kind zur Adoption freizugeben
    • Adoptiveltern, die ein Kind aufgenommen haben
    • Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die adoptiert wurden
    • Fachkräfte aus Jugendämtern, Beratungsstellen etc.
    • Mütter und/oder Väter, die ihr Kind zur Adoption freigegeben haben
    • Patchworkfamilien, die über die Adoption des Kindes ihres Partners/ihrer
    • Partnerin nachdenken


    Ansprechpartner im Stadtjugendamt Rheine

    Frau Darley

    Rathaus Stadt Rheine

    Klosterstraße 14

    48431 Rheine

    Telefon: 05971 939 521

    Fax: 05971 939 8 521

    E-Mail: monika.darley@rheine.de


    Frau Lompa

    Rathaus Stadt Rheine

    Klosterstraße 14

    48431 Rheine

    Telefon: 05971 939 559

    Fax: 05971 939 8 559

    E-Mail: ulrike.lompa@rheine.de


    Frau Laurenz

    Rathaus Stadt Rheine

    Klosterstraße 14

    48431 Rheine

    Telefon: 05971 939 574

    Fax: 05971 939 8 574

    E-Mail: L.Laurenz@rheine.de







    Nützliche Links zum Thema Adoptionen:



    Pflegekinder

    Pflegefamilien bieten Kindern, die vorübergehend oder dauerhaft nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, ein Zuhause. Pflegekinder sind keine Adoptivkinder. Sie sind ihren Pflegeeltern für eine begrenzte oder unbegrenzte Zeit anvertraut. Auch hier steht das Kreisjugendamt gerne bei Fragen zur Verfügung.

    Die Vorbereitung, Beratung und Begleitung von Pflegefamilien und die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie hat das Kreisjugendamt an folgende Träger übertragen:

    Enthalten in folgenden Kategorien

     

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