Amtsblatt

Amtsblätter aus 2019-2024
 

Inhalt

Das "Amtsblatt für den Kreis Steinfurt" ist das amtliche Bekanntmachungsorgan des Kreises Steinfurt. Es wird bedarfsabhängig veröffentlicht und enthält amtliche Mitteilungen zu folgenden Themen:

    • Sitzungstermine einschließlich Tagesordnungen
    • Bekanntmachung von Satzungen und Satzungsänderungen
    • Bekanntmachung von öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vereinbarungen
    • Öffentliche Zustellung von Ordnungsverfügungen und Bescheiden

    In bestimmten Fällen veröffentlichen darüber hinaus die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, verschiedene Verbände und die Kreissparkasse Steinfurt diverse Bekanntmachungen im Amtsblatt für den Kreis Steinfurt.

    Herausgeber ist der Landrat des Kreises Steinfurt.

    Bezug

    Einzelexemplare können im Büro des Landrates der Kreisverwaltung angefordert werden. Für den postalischen Bezug des Amtsblattes werden Gebühren erhoben. Die Bezugsgebühren betragen derzeit 0,10 € je Seite zuzüglich Portokosten. Der Versand per E-Mail ist kostenlos.

    Darüber hinaus kann das Amtsblatt kostenlos per E-Mail abonniert werden.

    Amtsblatt-Abo

    Um das Amtsblatt für den Kreis Steinfurt zu abonnieren, senden Sie einfach eine formlose E-Mail an amtsblatt@kreis-steinfurt.de.

    / Landwirtschaft und Umwelt / Umwelt / Unfälle und Gewässerverunreinigungen

    Leistungsbeschreibung

    Bei Öl- und Giftunfällen kümmert sich die Untere Wasserbehörde des Kreises Steinfurt darum, Gefahren einzudämmen und eingetretene Schäden zu beseitigen (zum Beispiel eine Ölsperre im Bach). Neben den als wassergefährdend eingestuften Stoffen können aber auch Flüssigkeiten wie Jauche, Gülle und Silagesickersäfte aus der Landwirtschaft zu Verunreinigungen von Gewässern führen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass ein Gewässer verunreinigt ist, sollten Sie sich unverzüglich an die Untere Wasserbehörde wenden. Wem beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen selbst ein Missgeschick passiert, ist verpflichtet, die Untere Wasserbehörde einzuschalten. Nach Dienstschluss sind die Kreisleitstelle in Rheine oder die örtliche Feuerwehr erreichbar.

    An wen muss ich mich wenden?

    Bitte halten Sie sich an folgende Reihenfolge:
    1. Untere Wasserbehörde (Telefon 0 25 51 / 69 14 12),
    2. Kreisleitstelle in Rheine (Telefonnummer 0 59 71 / 93 60) oder
    3. örtliche Feuerwehr (Telefonnummer 1 12).
     

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