Amtsblatt

Amtsblätter aus 2019-2024
 

Inhalt

Das "Amtsblatt für den Kreis Steinfurt" ist das amtliche Bekanntmachungsorgan des Kreises Steinfurt. Es wird bedarfsabhängig veröffentlicht und enthält amtliche Mitteilungen zu folgenden Themen:

    • Sitzungstermine einschließlich Tagesordnungen
    • Bekanntmachung von Satzungen und Satzungsänderungen
    • Bekanntmachung von öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vereinbarungen
    • Öffentliche Zustellung von Ordnungsverfügungen und Bescheiden

    In bestimmten Fällen veröffentlichen darüber hinaus die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, verschiedene Verbände und die Kreissparkasse Steinfurt diverse Bekanntmachungen im Amtsblatt für den Kreis Steinfurt.

    Herausgeber ist der Landrat des Kreises Steinfurt.

    Bezug

    Einzelexemplare können im Büro des Landrates der Kreisverwaltung angefordert werden. Für den postalischen Bezug des Amtsblattes werden Gebühren erhoben. Die Bezugsgebühren betragen derzeit 0,10 € je Seite zuzüglich Portokosten. Der Versand per E-Mail ist kostenlos.

    Darüber hinaus kann das Amtsblatt kostenlos per E-Mail abonniert werden.

    Amtsblatt-Abo

    Um das Amtsblatt für den Kreis Steinfurt zu abonnieren, senden Sie einfach eine formlose E-Mail an amtsblatt@kreis-steinfurt.de.

    / Bauen / Akteneinsicht und Auskünfte aus Bauakten

    Leistungsbeschreibung

    Bauakten werden im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen angelegt. In einer Bauakte sind in der Regel alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück vorgelegt und angefertigt wurden, enthalten.

    Bauherren und ihre Rechtsnachfolger sind verpflichtet, die Baugenehmigung und die Bauvorlagen zu genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen mindestens bis zum Abbruch oder zur Beseitigung der baulichen Anlagen aufzubewahren und im Falles des Übergangs des Eigentums an die jeweiligen Rechtsnachfolger weiterzugeben.

    Falls diese Unterlagen im Einzelfall nicht mehr vorliegen sollten, kann beim Bauamt des Kreises Steinfurt eine Einsichtnahme in Bauakten bzw. eine Übersendung von digitalisierten Bauakten beantragt werden.

    Akteneinsicht wird aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich nur Eigentümern oder bevollmächtigten Dritten gewährt.

    Einen entsprechenden Antrag auf Akteneinsicht/Aktenübersendung finden Sie unter „Anträge/Formulare“. Die Gewährung von Akteneinsicht bzw. die Übersendung der überwiegend digitalisierten Bauakten ist kostenpflichtig.

    Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Kreisverwaltung. Der Kreis Steinfurt ist bemüht, Ihrem Anliegen je nach personeller Verfügbarkeit so schnell wie möglich zu entsprechen. Gewisse Wartezeiten lassen sich aber nicht immer vermeiden. Hierfür wird um Verständnis gebeten.

    An wen muss ich mich wenden?

    Den Antrag auf Akteneinsicht/Aktenübersendung können Sie an die in dem Antrag angegebene E-Mail-Adresse senden.

    Zur Klärung von Fragen zu vorliegenden Bauakten ermitteln Sie bitte in Abhängigkeit von der Stadt oder Gemeinde, in der das betreffende Grundstück liegt, Ihre persönliche Ansprechperson.

    Welche Gebühren fallen an?

    Nach der allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Steinfurt vom 20.12.2006 in der jeweils gültigen Fassung wird die Gebühr für die Übersendung digitalisierter Bauakten und Akteneinsichten nach Zeitaufwand abgerechnet. Für die Anfertigung von Kopien werden ebenfalls Gebühren in geringem Umfang erhoben. Es ist von einer Gebühr von voraussichtlich 30,00 € pro Akte auszugehen.

    Anträge / Formulare

    Enthalten in folgenden Kategorien

     

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