Dezernate der Kreisverwaltung

Die Dezernate der Kreisverwaltung

 

Hier finden Sie eine Übersicht über die einzelnen Dezernate und die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche.

Landrat Dr. Martin Sommer

Kreisdirektor Dr. Martin Sommer

/ Bauen / Akteneinsicht und Auskünfte aus Bauakten

Leistungsbeschreibung

Bauakten werden im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen angelegt. In einer Bauakte sind in der Regel alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück vorgelegt und angefertigt wurden, enthalten.

Bauherren und ihre Rechtsnachfolger sind verpflichtet, die Baugenehmigung und die Bauvorlagen zu genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen mindestens bis zum Abbruch oder zur Beseitigung der baulichen Anlagen aufzubewahren und im Falles des Übergangs des Eigentums an die jeweiligen Rechtsnachfolger weiterzugeben.

Falls diese Unterlagen im Einzelfall nicht mehr vorliegen sollten, kann beim Bauamt des Kreises Steinfurt eine Einsichtnahme in Bauakten bzw. eine Übersendung von digitalisierten Bauakten beantragt werden.

Akteneinsicht wird aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich nur Eigentümern oder bevollmächtigten Dritten gewährt.

Einen entsprechenden Antrag auf Akteneinsicht/Aktenübersendung finden Sie unter „Anträge/Formulare“. Die Gewährung von Akteneinsicht bzw. die Übersendung der überwiegend digitalisierten Bauakten ist kostenpflichtig.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Kreisverwaltung. Der Kreis Steinfurt ist bemüht, Ihrem Anliegen je nach personeller Verfügbarkeit so schnell wie möglich zu entsprechen. Gewisse Wartezeiten lassen sich aber nicht immer vermeiden. Hierfür wird um Verständnis gebeten.

An wen muss ich mich wenden?

Den Antrag auf Akteneinsicht/Aktenübersendung können Sie an die in dem Antrag angegebene E-Mail-Adresse senden.

Zur Klärung von Fragen zu vorliegenden Bauakten ermitteln Sie bitte in Abhängigkeit von der Stadt oder Gemeinde, in der das betreffende Grundstück liegt, Ihre persönliche Ansprechperson.

Welche Gebühren fallen an?

Nach der allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Steinfurt vom 20.12.2006 in der jeweils gültigen Fassung wird die Gebühr für die Übersendung digitalisierter Bauakten und Akteneinsichten nach Zeitaufwand abgerechnet. Für die Anfertigung von Kopien werden ebenfalls Gebühren in geringem Umfang erhoben. Es ist von einer Gebühr von voraussichtlich 30,00 € pro Akte auszugehen.

Anträge / Formulare

Enthalten in folgenden Kategorien

Vorzimmer

Christel Vennemann

Tel.: 02551 69-2155
E-Mail: christel.vennemann@kreis-steinfurt.de

Kreisdirektor Peter Freitag - Allgemeine Vertretung des Landrates 


Peter Freitag

Kontakt

Tel.: 02551 69-1190
E-Mail: peter.freitag@kreis-steinfurt.de

Funktion
Kreisdirektor und Dezernent

Vorzimmer

Sara Kloos

Tel.: 02551 69-1191
E-Mail: sara.kloos@kreis-steinfurt.de


Der Kreisdirektor ist die Allgemeine Vertretung des Landrates in seiner Eigenschaft als Verwaltungschef.

Folgende Ämter sind dem Kreisdirektor zugeordnet:

Tilman Fuchs - Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung

Tilman Fuchs

Vorzimmer

Heike Grewe

Tel.: 02551 69-2181
E-Mail: heike.grewe@kreis-steinfurt.de


Der Dezernent II gehört zum Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung und ist als Dezernent für das Amt für Schule, Sport und Integration, Jugendamt, Sozialamt sowie für das Jobcenter Kreis Steinfurt verantwortlich.

Carsten Rehers - Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung


Vorzimmer

Alexandra Bäumer

Tel.: 02551 69-2191
E-Mail: alexandra.baeumer@kreis-steinfurt.de


Der Leitende Kreisbaudirektor Carsten Rehers gehört zum Leitungsgremium der Kreisverwaltung und unterstützt ebenfalls den Landrat in seiner Eigenschaft als Chef der Kreisverwaltung. Rehers ist als Dezernent zugleich zuständig für die Bereiche Planen, Bauen und Umwelt.

Dr. Karlheinz Fuchs -Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung


Vorzimmer

Jutta Albersmann

Tel.: 02551 69-2201
E-Mail: jutta.albersmann@kreis-steinfurt.de


Der Dezernent IV gehört zum Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung und ist als Dezernent für das Amt für Bevölkerungsschutz, das Gesundheitsamt  und die Ärztliche Leitung Rettungsdienst verantwortlich.

Folgende Bereiche sind Herrn Dr. Fuchs zugeordnet:

 
 

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