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/ Sicherung des Lebensunterhalts

Leistungsbeschreibung

Wer sich nicht selbst ausreichend helfen kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen (z.B. dem Arbeitsamt, dem Jobcenter, der Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger) erhält, hat Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Im Kreis Steinfurt sind die Sozialämter in den einzelnen Städten und Gemeinden für die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zuständig. Zur Antragstellung oder bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihres Wohnortes.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Amtes für Soziales und Pflege.

 

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